Das Kärntner Naturschutzgesetz verbietet das Zelten in freier Landschaft. Seit mehreren Jahren versuchen Kärntens 15.000 Fischer, eine Ausnahmeregelung von diesem Gesetz für sich an Land zu ziehen.
Eduard Blatnik, Landesobmann der Kärntner Fischer, will seine Kollegen nicht nur vor Wind und Regen schützen, sondern auch aus der „Illegalität“ holen: „Immer wieder hat es Anzeigen wegen illegalem Campieren gegeben. Ein Fall wird wohl sogar das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen.“ In einer Petition habe man mittlerweile die Zelt-Forderung der Angler genau definiert.