Keine Überraschungen brachte am Dienstag der Auftakt des Untreueprozesses in der Causa BZÖ-Wahlbroschüre am Landesgericht Klagenfurt. Die Angeklagten blieben bei ihrer Verantwortung: Stefan Petzner, Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig sowie die Vorstände der Landesimmobiliengesellschaft, René Oberleitner und Johann Polzer, bekannten sich "nicht schuldig". Der Vorwurf: Sie wandelten eine Imagebroschüre und einen Werbefilm für den Wirtschaftsstandort Kärnten in Wahlkampfmaterial für das BZÖ um, finanziert vom Land Kärnten. Das soll laut Anklage einen Schaden von rund 219.000 Euro verursacht haben.

Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe mit durchaus unterschiedlichen Argumenten zurück. Dörfler habe gar nicht die Zeit gehabt, sich um solche Dinge zu kümmern, meinte Gerd Tschernitz, Verteidiger des Altlandeshauptmannes. Es sei gar kein Schaden entstanden, da es ja auch einen Werbewert für das Land gegeben habe, so Scheuchs Anwältin Ulrike Pöchinger. Dobernig werde stellvertretend für ein in Österreich übliches System angeklagt, meinte sein Rechtsvertreter Leopold Wagner. Petzner habe nur die Broschüre gestaltet, aber keine Rechnungen angewiesen, dazu sei er nicht befugt gewesen, sagte Rechtsanwalt Ferdinand Lanker.

Analyse zum Prozess in Causa BZÖ-Wahlkampfbroschüre

Petzner habe die Broschürenänderung eigenmächtig vorgenommen. Oberleitner habe versucht, den Schaden wiedergutzumachen, argumentierte dessen Anwalt Richard Soyer. Petzner bezeichnete er als "selbsternannten und selbstgefälligen Spin Doctor". Und Polzers Verteidiger Martin Mutz sah keinerlei Indizien für einen "Tatplan", den einzigen Fehler, den sein Mandant gemacht habe, sei die Falschaussage zur einer angeblichen Zahlungsvereinbarung mit dem BZÖ gewesen. Am morgigen Mittwoch geht der Prozess mit der Einvernahme von Stefan Petzner weiter. 

13.09 Uhr - Der weitere Fahrplan

Nach der Mittagspause geht es mit der Frage um den Sachverständigen für die Hauptverhandlung weiter. Scheuch-Verteidigerin Ulrike Pöchinger zieht ihren ursprünglichen Antrag auf Abberufung des Sachverständigen zurück. Richter Christian Liebhauser-Karl kündigt eine gesonderte Einvernahme der Angeklagten an und berichtet über den weiteren Prozessfahrplan. Am morgigen Mittwoch kommt Stefan Petzner als Erstangeklagter dran. Am kommenden Montag sind Gerhard Dörfler und Harald Dobernig an der Reihe. Und damit hat der Richter für heute genug und vertagt den Prozess auf Mittwoch, 9 Uhr Früh.

11.50 Uhr - Mittagspause

Nachdem alle Anwälte zu Wort gekommen sind, ist es jetzt Zeit für eine Mittagspause. Um 13 Uhr wird der Prozess fortgesetzt.

Prozess-Auftakt: Causa BZÖ-Wahlkampfbroschüre

11.39 Uhr - "Petzner war im Alleingang tätig"

Als letzter Verteidiger ist Martin Mutz, der Johann Polzer vertritt, am Wort. "Wenn das der Anklagevorwurf ist, dann hätten wir nicht jahrelang ermitteln müssen", sagt Mutz. "Das Konstrukt eines gemeinsamen Tatplanes ist hier gebildet worden. Den Tatplan hat es nie gegeben." Auch er beruft sich auf eine Besprechung zwischen Petzner, den politisch Verantwortlichen und den LIG-Vorständen im Jänner 2009. Damals sei keine Rede von Parteislogans gewesen. "Es ging nur darum, die ursprünglich geplanten Fotos von Jörg Haider mit Fotos der aktiven Regierungsmitglieder Dörfler, Scheuch und Dobernig zu ersetzen." Die späteren Änderungen habe Petzner im Alleingang durchgeführt. Auch die Schadenssumme von 219.000 Euro kann Mutz nicht nachvollziehen.

11.27 Uhr - "Keinen Dreck am Stecken"

Soyer holt in seinem energischen Plädoyer weit aus und verweist auf die ursprünglichen Pläne für ein Standortmagazin. "Diese war für die LIG-Vorstände sachlich vertretbar", sagt Soyer. Nach der Umgestaltung sei die Zustimmung eine "unternehmerische Fehlentscheidung" gewesen. In weiterer Folge hätten sie es aber geschafft, die Kosten an das BZÖ weiterzuverechnen. "Oberleitner und Polzer haben keinen Dreck am Stecken", betont Soyer. Die Broschüre sei ein "Grenzfall", aber ein Werbewert sei jedenfalls gegeben gewesen. Er betont die "tätige Reue" der LIG-Vorstände, die "auch Fehler gemacht haben" und weist die Schuld erneut Petzner zu, der sich "überschätzt" habe.

11.06 Uhr - Anwalt Soyer geht auf Petzner los

"Dieses Verfahren ist äußerst komplex", sagt Richard Soyer, der Anwalt von LIG-Vorstand René Oberleitner. Er wirft der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft "ungenaues Arbeiten" vor. Er betont, dass es keine Vereinbarungen für die Kostenübernahme durch das BZÖ gegeben habe. Sowohl Oberleitner als auch Johann Polzer haben das im Zuge der Einvernahme, aber erst im Jahr 2014, angegeben. "Die beiden haben in diesem Punkt davor falsch ausgesagt, tragen jetzt aber zur Wahrheitsfindung bei", betont Soyer. Ein Freund von Stefan Petzner ist Soyer nicht. Er nennt ihn einen "selbsternannten und selbstgefälligen Spin Doctor", der die "Änderungen eigenmächtig gemacht" habe. Soyer zitiert aus jüngsten Fernsehauftritten von Petzner, in dem von "Wahlkampf mit allen Mitteln" die Rede war. In der Causa BZÖ-Wahlbroschüre habe es ein "grenzenloses Agieren" von Petzner als "Amtsträger und Wahlkampfmanager" gegeben.

10.52 Uhr - "Broschüre keine beeindruckende Leistung"

Dieses Verfahren sei "Garantiert" kein alltägliches, sagt Dobernig-Anwalt Leopold Wagner mit Verweis auf den berühmt-berüchtigten Slogan in der BZÖ-Wahlbroschüre. "Wenn es in diesem Verfahren zu einer Verurteilung kommt, ist das eine grobe Ungerechtigkeit", sagt Wagner, der ebenfalls auf ähnliche Fälle verweist, in denen Ermittlungen eingestellt worden seien. Was die angeklagte Causa betrifft, bezweifelt er hohe Werbewerte für Land oder BZÖ. "Das Produkt an sich ist ja keine besonders beeindruckende Leistung", sagt Wagner. Stefan Petzner quittiert das mit einem mahnend gehobenen Zeigefinger. Auch Wagner kann keinen "Tatplan" bei seinem Mandanten Harald Dobernig erkennen und bleibt bei "nicht schuldig".

10.45 Uhr - "Tatplan wurde konstruiert"

Ulrike Pöchinger, die Anwältin von Uwe Scheuch - sie hatte zuletzt auch schon Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer verteidigt, versucht es mit einer anderen Strategie. Sie bestreitet für ihren Mandanten den Vorwurf der Untreue. Dem Land Kärnten sei ein Werbewert von zumindest 16.000 Euro entstanden, demgegenüber laut ihrer Rechnung "nur" Kosten von 10.000 Euro (jeweils 5000 Euro aus Landesreferaten). Pöchinger spricht von "unnachvollziehbaren Annahmen" der Anklagebehörde. "Hier wurde ein Tatplan konstruiert", sagt die Anwältin, die auf politisch motivierte Ermittlungen verweist. In der "Inseratenaffäre" rund um Ex-Bundeskanzler Werner Faymann, die mit der hier anhängigen Causa vergleichbar seien, wurden die Ermittlungen eingestellt. "Politische Repräsentanten bewerben hin und wieder einen Dritten", sagt Pöchinger. "In beiden Fällen war ein Werbewert gegeben."

10.31 Uhr - "Dörfler war nicht bei Besprechungen"

Jetzt ist Gerd Tschernitz, der Verteidiger von Gerhard Dörfler, am Wort. Auch sein Mandant verantwortet sich mit "nicht schuldig". Tschernitz zeichnet die Planungen für die Broschüre nach, die schon im Sommer 2008 begonnen hatten. Nach Jörg Haiders Tod im Oktober 2008 wurde das Projekt neu aufgesetzt. Dörfler soll aber bei einem ersten diesbezüglichen Meeting nicht dabei gewesen sein. Die 5000 Euro, die aus Dörflers Referat für die Broschüre flossen, waren für die Werbeseiten gedacht, so Tschernitz. Auch in der Causa "Sponsorbeitrag" sei Dörfler "nicht schuldig".

10.22 Uhr - "Petzner nicht in Finanzierung involviert"

Das erste Eingangsplädoyer kommt von Petzner-Anwalt Ferdinand Lanker. Er versucht es mit der erwarteten Verteidigungslinie. Sein Mandant war inhaltlich für die Broschüre verantwortlich, aber: "Herr Petzner war nicht in die Projektfinanzierung involviert. Er hatte auch keine Zeichnungsberechtigung." Es habe keinen Tatplan gegeben, der das Delikt der Untreue erfüllen könnte. Petzner plädiert deshalb auf "nicht schuldig".

10.16 Uhr - Dörfler und das "Sponsoring"

Wegen "subjektiver Konnexität" muss sich Gerhard Dörfler auch wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme verantworten. Bei der Sanierung des Loibltunnels im Jahr 2004 soll Dörfler, damals Verkehrslandesrat, vom Bestbieter einen "Sponsorbeitrag" in Höhe von "ein bis drei Prozent der Auftragssumme" gefordert haben. Diese Summe sollte für den Kauf von "Pannendreiecken, Verbandskästen, Handschuhen" etc. verwendet worden. Auch die Initiative "Polizist Ferdinand" kommt zur Sprache. Auch in dieser Causa gilt für Dörfler die Unschuldsvermutung.

10.09 Uhr - Die Vorwürfe der Anklage

"Auf dem ersten Blick hat man gesehen: Das ist eine Wahlkampfbroschüre des BZÖ", sagt Pieber. Die Kosten von rund 219.000 Euro hatten Land Kärnten und Landesimmobiliengesellschaft übernommen. Pieber führt aus, wie die einzelnen Angeklagten in das Projekt involviert waren: Petzner war inhaltlich federführend, Dörfler war bei Film- und Fotoaufnahmen dabei und leistete Unterschriften für das Projekt. Auch Scheuch und Dobernig sorgten in ihren Regierungsbüros für die nötige Finanzierung. Die LIG-Vorstände segnete das Projekt ebenfalls ab. Dass das BZÖ die Kosten übernehmen sollte war nie ausgemacht, sagt der Oberstaatsanwalt. Erst Monate später, als die Justiz bereits ermittelte, wurde ein Großteil der Summe doch von der Partei übernommen.

Stefan Petzner mit seinem Anwalt Ferdinand Lanker
Stefan Petzner mit seinem Anwalt Ferdinand Lanker © Markus Traussnig

9.59 Uhr - Die Broschüre

"Es geht um diese Borschüre", sagt Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber und hält das Corpus delicti zu Beginn seines Anklagevortrages in Händen. Den Angeklagten wird Untreue vorgeworfen, weil aus einem Magazin für den Standort Kärnten ein BZÖ-Wahlbroschüre für die Landtagswahl 2009 wurde. Pieber berichtet über die Planungen für die 48-seitige Broschüre, die am 25. Februar in einer Auflage von 220.000 Stück an Kärntner Haushalte verteilt wurde. BZÖ-Slogans wie "Garantiert" und "Wir bauen das moderne Kärnten", finden sich mehrfach in der Broschüre wieder.

9.37 Uhr - Technische Probleme

Bevor es mit dem Vortrag der Anklage durch Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber richtig ernst wird, gibt es eine unfreiwillige Unterbrechung. Die vorbereitete Powerpoint-Präsentation lässt sich wegen technischer Probleme derzeit nicht auf die Leinwand im Gerichtssaal projizieren. Richter Liebhauser-Karl unterbricht die Verhandlung kurz. Um 9.55 Uhr geht es hier weiter.

9.21 Uhr - Munterer Auftakt

Richter Christian Liebhauser-Karl sorgt zum Prozessauftakt für Lacher. "Heute sind Sie pünktlich", freut er sich beim Erstgespräch mit Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler. Dieser sei bei einem anderen Prozess als Zeuge zu spät gekommen. „Wir haben uns im letzten Jahr ja öfters gesehen“, begrüßt Liebhauser-Karl den Angeklagten Harald Dobernig. Uwe Scheuch bedauert er für die bescheidene Holzernte im letzten Jahr. "Sollen wir unser Einkommen tauschen?", fragt er dann den Angeklagten René Oberleitner, nachdem der über seine Einkommensverhältnisse informiert.

9.09 Uhr - Es geht los

Kameramänner und Fotografen drängten sich zu Beginn im Verhandlungssaal. Pünktlich um 9 Uhr eröffnet Richter Christian Liebhauser-Karl den Prozess. Als Erstangeklagter muss Stefan Petzner über seine "Generalien" informieren. Er lebt mittlerweile in Wien und ist selbstständig im Bereich "Werbung und Marketing" tätig. Auch der Richter gratuliert Petzner zum Geburtstag. 

8.55 Uhr - Der Gerichtssaal füllt sich

Guten Morgen aus dem Landesgericht Klagenfurt. Der Verhandlungssaal 29 füllt sich bereits, das Publikumsinteresse ist groß. Die Angeklagten Gerhard Dörfler und Harald Dobernig haben auch schon Platz genommen. Stefan Petzner zeigt sich gut gelaunt. "Ich gehe davon aus, dass Sie heute alle gekommen sind, um mir zum Geburtstag zu gratulieren", sagt er zu den Anwesenden. Petzner feiert heute seinen 36. Geburtstag. Geschenke von Richter Christian Liebhauser-Karl sind nicht zu erwarten.

Die Causa BZÖ-Wahlbroschüre

Der Vorwurf: Ein Werbemagazin für den Standort Kärnten soll in eine Wahlkampfbroschüre des damaligen BZÖ für die Kärntner Landtagswahl am 1. März 2009 umgestaltet worden sein – inklusive Verwendung des Slogans „Garantiert“ und Parteilogos. Die Kosten übernahmen das Land Kärnten bzw. die Landesimmobiliengesellschaft. Dadurch sei ein Schaden von 219.000 Euro entstanden, heißt es in der Anklage. Die Kampagne habe „keinem Informationsbedürfnis der Bevölkerung“ gedient. Die ursprünglichen Planungen für das Standortmagazin hatten noch vor dem Tod Jörg Haiders im Oktober 2008 begonnen.

Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe

Alle Angeklagten, für sie gilt die Unschuldsvermutung, bestreiten die Vorwürfe. Das mögliche Strafmaß: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Dörfler, der für die FPÖ im Bundesrat sitzt, wird in dem Prozess ein weiteres Delikt vorgeworfen. Er muss sich auch wegen des Verdachts der Vorteilsnahme verantworten. Er soll bei einem Bauvorhaben des Landes von der beauftragten Baufirma einen „Sponsorbeitrag“ verlangt haben.

Dobernig wurde erst im Sommer 2016 in der Causa Birnbacher zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt. Er hat mittlerweile eine Fußfessel genehmigt bekommen. Scheuch war im Dezember 2012 in der Neuauflage des „Part of the Game“-Prozesses wegen Bestechlichkeit zu sieben Monaten bedingter Haft und 67.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden.