Bezirks- und Gemeindesuche
"Leben ist das höchste Gut"
Um Leben zu retten, darf man Vorschriften verletzen. Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl im Interview.
Entschuldigender Notstand. Mit dieser Begründung ging ein Alkolenker in Osttirol straffrei aus. Er sagt, um seine Bekannte zu retten, hätte er keine andere Möglichkeit gehabt, als mit dem Auto zu fahren. Kommt so etwas oft vor?
CHRISTIAN LIEBHAUSER-KARL: Diese Rechtsfigur gehört nicht zum Tagesgeschehen eines Richters. Aber sie ist notwendig, um auf außergewöhnliche Lebenssituationen einzugehen.
Wann kommt dieser Paragraf noch zur Anwendung?
LIEBHAUSER-KARL: In Extremsituationen. Wenn es beispielsweise darum geht, Leben zu retten. Angenommen ein Vater sitzt abends zu Hause und hat etwas Alkohol getrunken. Sein Kind wird plötzlich krank, ist in Gefahr. Die Situation ist lebensbedrohlich. Die Rettung ist aus irgendeinem Grund nicht erreichbar. Er setzt sich ins Auto und bringt das Kind zum nächsten Arzt. Das wäre eine Notstandssituation. Dieser Vater würde wohl nicht wegen Alkohol am Steuer bestraft werden. Es geht in diesen Fällen immer um eine Interessenabwägung. Man wägt also ab: das Leben gegen die Verletzung von Vorschriften. Das Leben ist ganz klar immer das höchste Gut.
Wird das vor Gericht nicht oft als Ausrede verwendet?
LIEBHAUSER-KARL: Ja, speziell bei Alkoholdelikten wird eine Notstandssituation manchmal als Schutzbehauptung missbraucht. Aber Behörden und die Richter prüfen das immer sehr genau. Wenn etwa ein Rettungsfahrzeug 130 km/h fährt, aus der Kurve fällt und einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzt, ist genau zu prüfen, ob das Risiko berechtigt war. Lag da jemand im Rettungswagen, bei dem es um Leben oder Tod ging? Dann wird das Risiko berechtigt gewesen sein. Aber das ist immer im Einzelfall zu prüfen.


















