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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2012 um 21:10 Uhr

Richter hebt Hypo-Freisprüche auf

Das Höchstgericht kippte am Dienstag die Freisprüche im ersten Hypo-Prozess. Kulterer und zwei Mitangeklagte müssen sich neuerlich wegen Untreue bei Styrian-Kredit verantworten.

Müssen erneut vor den Erstrichter: Kulterer, Xander und Ruhdorfer am Dienstag im Obersten Gerichtshof in Wien

Foto © APA/NeubauerMüssen erneut vor den Erstrichter: Kulterer, Xander und Ruhdorfer am Dienstag im Obersten Gerichtshof in Wien

Das ist schon überraschend." So reagierte Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien den Freispruch des Landsgerichts Klagenfurt vom 29. März 2011 gegen ihn und zwei Mitangeklagte gestern aufgehoben hat. Doch er werde damit leben können, deutete der ergraute Ex-Manager an, dem die Staatsanwaltschaft mit Beitragstätern Untreue wegen leichtfertiger Kreditvergaben vorgeworfen hatte. Er werde sich auf den neuen Prozess entsprechend vorbereiten, um gut auszusteigen, sagte Kulterer, bei dem sich erneut auch der frühere Hypo-Österreich-Chef Gert Xander und der ehemalige Hypo-Prokurist Albin Ruhdorfer dem Untreue-Vorwurf werden stellen müssen.

Das Höchstgericht hat nur den Freispruch wegen eines 150.000- Euro-Kredits der Hypo an den Detektiv Dietmar Guggenbichler, den der damalige Landeshauptmann Jörg Haider eingefädelt hatte und der bis auf 4000 Euro offen geblieben ist, bestätigt.

Zwar gebe es auch hier Widersprüche des Erstgerichts, doch die seien nicht bekämpft worden, sagt der OGH. Er wunderte sich etwa, dass vom Erstgericht mögliche Untreue von Kulterer und Xander in diesem Fall gar nicht verfolgt worden sei. Die Staatsanwaltschaft hatte mit einer Nichtigkeitsbeschwerde Neuverhandlung angestrebt - und gewonnen.

Übrig geblieben und laut OGH wegen diversen Begründungsmängeln des Erstrichters Norbert Jenny neu zu verhandeln ist das Verfahren gegen die drei Ex-Hypo-Manager wegen eines Kredits an Styrian Spirit. Sie hatten 2005 der damals schon maroden und später in die Pleite geflogenen, vom Land Kärnten kontrollierten Airline einen 2,15-Millionen-Euro-Kredit gewährt. Der OGH reibt sich daran, dass die Hypo-Manager dabei nur auf eine Haftungszusage Jörg Haiders vertrauten, um diesen Kredit lockerzumachen. Dabei sei es "notorisch", dass diese Zusagen wertlos sein können, "weil Politiker abgewählt oder plötzlich tot sein könnten", sagte Senats-Vorsitzender Franz Zehetner.

Außerdem habe das Erstgericht fälschlich angenommen, der inzwischen verstorbene Gutachter Karl Bruckner habe seine ganze Expertise rückblickend (ex post) gemacht. Richter Jenny habe sich zudem über Zeugenaussagen bei der Kulterer zur Last gelegten Kreditvergabe hinweggesetzt.

Dem Spruch des Höchstgerichts war ein längeres Geplänkel zwischen den Anwälten der Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und der Generalprokuratur vorausgegangen. Die Advokaten hatten versucht, die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft nach dem Urteil wegen versäumter Fristen zu bekämpfen. Der OGH kommt zur Erkenntnis, die Staatsanwaltschaft Klagenfurt "hat keine Frist versäumt", weshalb der Wiedereinsetzung nichts im Weg stehe.

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2005 stieg das Land Kärnten mit drei Millionen Euro in die marode Fluglinie Styrian Spirit ein. Die Hypo schoss dann noch einen Zwei-Millionen-Kredit nach. Man wollte Kärnten durch Flugverbindungen aufwerten.

Wegen eben dieser Kreditvergabe standen die Ex-Hypo-Manager Kulterer, Xander und Ruh-dorfer im Vorjahr in Klagenfurt vor Gericht. Es drohten bis zu zehn Jahre Haft.

Doch Richter Norbert Jenny sprach sie am 29. März 2011 vom Vorwurf der Untreue frei.

Der Grund damals: Ein wissentlicher Missbrauch ihrer Befugnisse sei den Beschuldigten nicht nachzuweisen. Kulterer sei als Chef der Hypo International rechtlich nicht in der Lage gewesen, auf Kreditvergaben Einfluss zu nehmen. Die Darlehen hatte die Hypo Österreich gewährt.

Jetzt ist wieder alles offen.

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