Bezirks- und Gemeindesuche
Schuss auf Ehefrau: "Ich wollte sie nur erschrecken"
Am Freitag wurde jener Wiener Mediziner, der mit einer Pistole Richtung Gattin schoss, zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro und vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Er habe bewusst daneben geschossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Foto © TraussnigDer Angeklagte vor Richter Manfred Herrnhofer
Mit versteinerter Miene sitzt der 57-jährige Angeklagte wortkarg vor Richter Manfred Herrnhofer. Währen der gesamten Verhandlung spricht er nur einige wenige Sätze. "Warum? Haben Sie eine Erklärung dafür?", will der Richter wissen. "Überlastung, Depressionen." Viel mehr gibt der bekannte Wiener Zahnarzt und Universitätsprofessor nicht von sich. Außer, dass er seit zwei Tagen von seiner Gattin (44) geschieden sei. Und: "Es tut mir schrecklich leid, ich würde nichts lieber tun, als es ungeschehen zu machen."
Am 26. Oktober des vergangenen Jahres kam es im Wohnhaus des Ehepaares in Maria Rain zu dramatischen Szenen. Mit seiner Pistole schoss der unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss stehende Mann auf seine in der Küche hockende Frau, die Kugel schlug neben ihr im Kasten ein. "Ich war in einer nervlichen Ausnahmesituation und wollte sie erschrecken", sagt der unbescholtene Mann vor Gericht. Zuvor hatte er gedroht, sich umzubringen. Die gemeinsame Tochter (6) habe den Vorfall "Gott sei Dank verschlafen".
In der Anklage ist nicht von einem Mordversuch die Rede, vielmehr wirft ihm die Staatsanwaltschaft "gefährliche Drohung" und "Gefährdung der körperlichen Sicherheit". In einem Gutachten wurde dem "erfahrenen Schützen" attestiert, dass er die Frau absichtlich verfehlt hätte. Auch hätte es trotz Schwierigkeiten in der Ehe "keine früheren Aggressionshandlungen" gegeben. "Durch den gezielten Schuss wollte er sein Selbstwertgefühl stärken", sagt Promi-Verteidiger Rudolf Mayer. "Er bereut zutiefst, was er getan hat."
Das Opfer entschlug sich der Aussage vor Gericht, bat aber sogar brieflich ihren Ex-Mann freizusprechen. Richter Herrnhofer verurteilte den Mann zu vier Monaten bedinger Haft und 10.000 Euro Geldstrafe. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwalt Christian Gutschi gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.


















