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Zuletzt aktualisiert: 24.05.2012 um 21:49 UhrKommentare

Hypo-III-Prozess: Vier Mal schuldig gesprochen

Schuldig! Schuldig! Schuldig! Schuldig! Mit mehrjährigen Haftstrafen für alle vier Angeklagten - Günter Striedinger, Wolfgang Kulterer, Hermann Gabriel und Gerhard Kucher - ist der Hypo-Prozess zu Ende gegangen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Günter Striedinger, Wolfgang Kulterer, Hermann Gabriel und Gerhard Kucher wurden schuldig gesprochen

Foto © APA/EggenbergerGünter Striedinger, Wolfgang Kulterer, Hermann Gabriel und Gerhard Kucher wurden schuldig gesprochen

Wie versteinert sitzen die Angeklagten da, falten ihre Hände und halten gepresst den Atem an. "Schuldig im Sinne der Anklage", verließt Richterin Sabine Roßmann das Urteil. Trocken listet sie die Haftstrafen auf: Wolfgang Kulterer dreieinhalb Jahre. Günter Striedinger, sein Ex-Vorstandskollege bei der Hypo Alpe Adria, vier Jahre. Steuerberater Hermann Gabriel viereinhalb Jahre. Anwalt Gerhard Kucher vier Jahre. Dass es unbedingte Haftstrafen sind, muss die Richterin nicht extra ausführen. Ab drei Jahren Haft ist das automatisch. "Es wird ein Freispruch", war Gabriel noch am Morgen an der Tür zum Landesgericht zuversichtlich.

5,5 Millionen Schaden

Ab einer Schadenssumme von mehr als 50.000 Euro beträgt das Höchstmaß der Strafe beim Verbrechen der Untreue zehn Jahre Haft. "Hier haben wir diese Wertqualifikation 109-fach", rechnet nun Richterin Roßmann vor.

Zur Erinnerung: 2004 hat die Hypo-Leasing Vorzugsaktien ausgegeben. Gabriel und Kucher haben - mit Wissen von Kulterer und Striedinger - über elf Gesellschaften in Liechtenstein bei der dortigen Hypo-Tochter Kredite über insgesamt 55 Millionen Euro aufgenommen und damit die Vorzugsaktien gekauft. Laut Anklage wurde so das Geld einmal im Kreis geschickt. Als Eigenkapital hätte man das Geld der Hypo Liechtenstein in der Hypo Leasing nie anrechnen dürfen. Den Schaden für die Bank bezifferte der Gutachter mit 5,5 Millionen Euro. Ein Risiko gab es bei dem Geschäft für Kucher und Gabriel nie. Eigenkapital müsse aber für die Risiko- und Verlustabdeckung herhalten. "Da müssen sie das Bankwesengesetz auch wirtschaftlich lesen und nicht nur nach den Buchstaben des Gesetzes."

Das immer wieder angeführte Argument, andere Banken hätten auch auf diesem Wege Eigenkapital generiert, widerlegt Roßmann. "Sie vergleichen ihren Vorzugsaktien-Deal immer mit den Jersey-Modellen, die auch die Erste Bank hat. Schauen Sie sich an, was dort an Geld gesetzt wurde, und wie viel Kapital hier wirklich eingesetzt wurde. Wenn Sie in der 100-km/h-Zone beim Schnellfahren erwischt werden, hilft es Ihnen nichts, wenn auch andere zu schnell fahren."

Blick ins Leere

Die vier Verurteilten schauen bei den Ausführungen der Richterin ins Leere. Den Prozess hindurch hat sich Roßmann weder eine Präferenz in die eine noch die andere Richtung anmerken lassen. Während Manfred Herrnhofer als Ersatzrichter die Anwälte maßregelte und die Angeklagten durch Nachfragen in Bedrängnis brachte, führte Roßmann die Verhandlungen besonnen. Selbst von den Verteidigern erntete sie Lob am Ende von deren Plädoyers. Jetzt legt sie akribisch ihr Urteil dar.

Dass der Deal über elf Gesellschaften in Liechtenstein abgewickelt wurde, qualifiziert Roßmann als Umgehungsgeschäft. "Da gibt es Gesetze, um Klumpenrisiken zu vermeiden, die haben Sie umgangen." Später wird ein Verteidiger einwenden, was liechtensteinisches Recht im österreichischen Gerichtssaal verloren habe, doch jetzt ist die Richterin am Wort. Die Anwälte schweigen.

Als Roßmann das Strafmaß begründet, geht es ins Detail. Grundsätzlich gelte für alle die Unbescholtenheit. Striedinger und Kulterer müssten sich aber ihre Verurteilung aus dem Swap-Verfahren anrechnen lassen.

Wobei es für Kulterer einen Milderungsgrund gibt: "Sie sind der Einzige, bei dem ich keinen Zufluss der Mittel in Ihrem Umfeld feststellen konnte. Von den anderen kann ich das nicht behaupten." Kucher hat von einem Konto der Gesellschaft, über die der Deal abgewickelt wurde, 640.000 Euro behoben. Er erklärte in der Verhandlung, dass es ein Treuhand-Geschäft war, blieb aber Details schuldig. Gabriels Schwager war der wirtschaftlich Berechtigte einer Gesellschaft und für Striedingers Firma Rubicon Invest gab es ein Darlehen über 1,5 Millionen Euro, führte Staatsanwalt Robert Riffel aus.

Am Ende nickt auch er zufrieden. Ein Kapitel Hypo-Vergangenheit ist aufgearbeitet - wenn auch nur zum Teil. "Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde", sagen alle Anwälte im Chor. Bis zur Rechtskraft wird also mindestens noch ein Jahr vergehen.


Die Urteile

4 Jahre: Günter Striedinger war der Erstbeklagte. Er betonte, "alles zum Wohle des Konzerns gemacht zu haben."

3,5 Jahre: Wolfgang Kulterer bekam die geringste Strafe. In seinem Umfeld wurde kein Mittelfluss festgestellt.

4,5 Jahre: Hermann Gabriel sagte selbst, er sei kein Aktien-Experte. Sein Schwager war der Strohmann in den Firmen.

4 Jahre: Gerhard Kucher wird im Falle eines rechtskräftigen Schuldspruchs auch seine Anwalts-Lizenz verlieren.

Foto

Foto © APA/Eggenberger

Richterin Sabine RoßmannFoto © APA/Eggenberger

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