Bezirks- und Gemeindesuche
Freikaufen
Da die Sportart relativ jung ist, kommt Mountainbiken als solches im österreichischen Paragrafendschungel bis heute nicht vor. Das relevante Forstgesetz stammt aus dem Jahre 1975 und konnte aufs Bergradeln noch keine Rücksicht nehmen. Im Sinne des Gesetzes gilt es als Befahren des Waldes und ist deshalb verboten. Auf Forststraßen ist es allerdings dann erlaubt, wenn für die Benützung ein Entgelt entrichtet wird. Das Freikaufen wird somit zum legalen Schlupfloch, um im Wald zu radeln.
Darauf basiert der am Mittwoch präsentierte Mustervertrag, der nun auch in Kärnten Rechtssicherheit für Grundbesitzer und Sportler inklusive Haftpflichtversicherung bringen soll. Außerdem können damit Radwege für die stark zunehmende Tourismusklientel aus diesem Segment als legalisiertes Angebot besser genutzt werden.
Was nichts daran ändert, dass für die Finanzierung der offiziellen Wege fast zur Gänze wieder die öffentliche Hand aufkommen wird. Das Freikaufen kostet in Kärnten rund 320.000 Euro.


















