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Zuletzt aktualisiert: 30.04.2012 um 19:24 UhrKommentare

Unmut und viele offene Fragen zum Pflegeregress

Pflegeregress als Aufreger: Angehörige von Personen, die in Pflege- oder Behindertenheimen versorgt werden, wollen wissen, wer wie viel zahlen muss.

Foto © KLZ/Kanizaj

In der Sozialabteilung des Landes musste Landesrat Christian Ragger (FPK) jetzt die Personalressourcen aufstocken. In Permanenz klingeln die Telefone. Angehörige von Personen, die in Pflege- oder Behindertenheimen versorgt werden, wollen wissen, was mit dem Pflegeregress, also der Zuzahlung zum Heimplatz, konkret auf sie zukommt. "Die Landesbediensteten werden mit Anfragen bombardiert, teils beschimpft. Ragger soll sich selbst drei Tage ans Telefon setzen, damit er weiß, wo der Hut brennt", empfiehlt Gernot Nischelwitzer, oberster Personalvertreter im Landesdienst. Start für die Regresszahlungen ist mit 1. Juli.

Empörte Reaktionen von Angehörigen gibt es, weil auf der Infocard zum Regress Raggers Pilotprojekt "Pflege zu Hause" angepriesen wird. Dabei zahlt das Land für Pflegebedürftige, die zu Hause von der Familie betreut werden, 2000 Euro, wobei 1000 Euro für professionelle Hilfe verwendet werden müssen. "Die Information, dass man als Angehörige nicht berufstätig sein darf und es die Zahlung nur sechs Monate gibt, fehlt aber", zeigen Anrufer bei der Kleinen Zeitung auf und interpretieren: "Ragger will die Leute wohl aus den Heimen haben, um Kosten zu sparen."

Offene Fragen

Der Pflegeregress ist ab einem Einkommen von 1160 Euro netto sozial gestaffelt zu zahlen, für Kinder und nicht berufstätige Ehepartner gibt es Freibeträge. Derzeit sind noch viele Fragen offen: Muss eine seit vielen Jahren vom Ehemann getrennt lebende Ehefrau für dessen Heimplatz mitzahlen? Ein Mann, dessen Vater vor vier Jahrzehnten keinerlei Unterhalt für ihn als Kind zahlte, wurde ebenfalls aufgefordert, sein Einkommen dem Land zwecks Regress darzulegen. "Wie soll ich den schriftlichen Nachweis erbringen, dass mein Vater für mich nichts zahlte", steht er vor einem Problem. Das Land fordert diesen Nachweis, denn damit wäre eine Regressbefreiung - gleich wie in sozialen Notlagen - möglich.

Nachgebessert werden dürfte laut Siegfried Jost von der Sozialabteilung bei dem mit 1160 Euro festgelegten Betrag für Lebenserhaltungskosten. Viele beschweren sich, weil etwa Kreditkosten nicht berücksichtigt werden.

ANDREA BERGMANN

Info-Hotline

0463-536-57408: In der Sozialabteilung des Landes wird ab morgen, Mittwoch, eine Hotline zum Pflegeregress eingerichtet.

Zwischen 70 und 120 Euro im Monat wird laut LR Ragger das Gros der Angehörigen - man geht von 2000 aus - zahlen.

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