Bezirks- und Gemeindesuche
Wo geht's hier zum nächsten Freilauf?
Leine oder nicht Leine, Freilaufzonen und Gassimaten. Welche Alternativen und Möglichkeiten haben Hundehalter überhaupt? Wir haben in Klagenfurt und Villach nachgefragt. Von Eva-Maria Watscher.

Foto © Kleine Zeitung/David BauerWo ist hier der nächste Gassimat?
Leinenpflicht für Hunde ist dieser Tage das Gesprächsthema unter Hundebesitzern und Nicht-Hundebesitzern. Aufgrund einer undeutlichen Formulierung im Gesetz ist das Anleinen von Hunden Auslegungssache. Wie die Kleine Zeitung berichtete, beeinspruchte ein Klagenfurter eine Anzeige wegen Nichteinhaltens der Leinenpflicht und bekam Recht. Wird diese Pflicht überhaupt kontrolliert und exekutiert? Wie sieht es mit Freilaufzonen und flächendeckenden Gassimaten aus? Wir sind dieser Frage nachgegangen und haben bei den Städten Klagenfurt und Villach nachgehakt.
Leinenpflicht und Freilaufzonen
In Klagenfurt gibt es derzeit (nur) drei Hundefreilaufzonen, in denen die Vierbeiner nach Herzenslust und vor allem ohne Leine toben und spielen können. Die Überprüfung der Leinenpflicht sowie die Bestrafung selbiger bei Missachtung ist in der Landeshauptstadt derzeit noch Sache der Polizei. Mit der Installierung des Ordnungsamtes wird die Kontrolle dann allerdings diesem obliegen, erklärt Wilfried Kammerer, Leiter der Bürgerservicestelle Klagenfurt. In der Verordnung des Bürgermeisters zu den Hundehaltungsvorschriften heißt es: "Zum Schutze des Wildes während der Brut - und Setzzeit oder bei einer Schneelage, die eine Flucht des Wildes erschwert, werden alle Hundehalter verpflichtet, außerhalb von geschlossenen verbauten Gebieten ihre Hunde ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine zu führen oder sonst tierschutzgerecht zu verwahren. Für bissige Hunde besteht Maulkorb- und Leinenzwang. Diese Bestimmungen gelten nicht für Blinden-, Polizei- und Jagdgebrauchshunde, wenn sie als solche erkennbar sind, für die ihnen zukommende Aufgabe verwendet werden und sich aus Anlass ihr er Verwendung vorübergehend der Einwirkung ihr er Hundehalter entzogen haben. Übertretungen dieser Verordnung werden, sofern sie nicht nach anderen Bestimmungen mit strengeren Strafen bedroht sind, oder ein gerichtlich zu ahndender Tatbestand vorliegt, gemäß § 98 des Kärntner Jagdgesetzes 2000, LGBl. Nr. 21/2000 in der derzeit geltenden Fassung, mit Geldstrafen bis zu € 1 .450,- geahndet ." Im Waldgebiet scheint die Sachlage also klar zu sein. Und auch im Stadtgebiet gilt Leinenpflicht. Im Gesetzestext heißt es in Parapraf 8, Gefahrenabwehr bei der Haltung von Hunden allerdings: "...Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden." Auslegungssache also, wie der Fall des oben genannten Hundebesitzers zeigt.
Auf Nummer sicher geht man als Klagenfurter Hundehalter in einer der drei Freilaufzonen: neben dem Gemeindezentrum Festung, neben dem Stadion Fischl und neben dem Roten Kreuz. Zusätzliche Zonen sind in Planung. Auch der Landestierschutzverein hat neben dem neuen Tierschutzkompetenzzentrum (TiKo) eine Hundewiese, die allen Klagenfurter Hunden zur Verfügung steht. Die Anzahl von angeleinten Hunden sei übrigens merklich angestiegen, seit es die Klagenfurter Hunde-Broschüre gibt, versichert Kammerer. Diese Fibel erhält man bei der Anmeldung seines Vierbeiners, ist aber auch im Internet (siehe Link rechts) abrufbar.
Der verantwortungsbewusste Hundebesitzer leint also an. Und auch um die Hinterlassenschaften des Vierbeiners muss sich das Herrl oder Frauerl kümmern. Denn, ganz egal ob angeleint oder nicht, im Freilauf oder in der Stadt, Mensch oder Hund: Wer tritt schon gern in einen Hundehaufen! 123 Gassimaten stehen in der Landeshauptstadt zur Verfügung. Deren Standorte wurden übrigens von einer eigenen Kommission in Zusammenarbeit mit dem Stadtgartenamt ausgewählt, so Kammerer. Ein fehlender Gassimat darf aber keine Ausrede sein, eine Tretmine einfach liegen zu lassen. Ein Plastiksackerl und einen Einweghandschuh einzustecken, darf von einem verantwortungsbewussten Hundehalter nicht zu viel verlangt sein.
Gassimaten und Hundewiese in Villach
Wie sieht die Situation in Villach aus? Walter Egger, Geschäftsgruppenleiter der Geschäftsgruppe 6 - Betriebe und Unternehmen der Stadt Villach, sind Kontrollen oder Strafen seitens der Polizei im Stadtgebiet nicht bekannt. "Von Seiten der Stadt wird die Leinenpflicht nicht kontrolliert oder exekutiert. Denn nur die Polizei ist befugt, Leute anzuhalten und abzustrafen", erklärt Egger. Vielleicht liegt das auch an den "sehr disziplinierten Hundebesitzern" in Villach. Und dies, obwohl es erst seit vergangenem Jahr bei der Alpenarena eine (!) Freilaufzone gibt. Gemeinsam mit einem privaten Hundeabrichteverein, der den Freilauf auch betreut, besteht für Hundehalter dort auch die Möglichkeit, einen Hundeführschein zu machen. "Dieses Angebot wird sehr gut angenommen", bestätigt Egger.
Im Sommer entsteht an der Ostseite des Zentralfriedhofs übrigens die erste Hundewiese in der Innenstadt. Die bauliche Planung ist im Gange, im Sommer sollen die Hunde dort über das Grün tollen können. Und damit die Hinterlassenschaften der Vierbeiner auch eingesammelt werden können, stehen in Villach 125 Gassimaten bereit, die wöchentlich zwei Mal betreut werden. "Das entspricht im Jahr 150.000 Sackerln, die den Hundehaltern zur Verfügung gestellt werden", so Egger. Doch auch in Villach und überall gilt: Ein Plastiksackerl findet in der kleinsten Hosentasche Platz.
Anmerkung: Die Autorin ist "partielle Hundebesitzerin", eine Hundepatin des TiKo.



















