Bezirks- und Gemeindesuche
Tanzschule tanzt vor Gericht an
Ein bekanntes Kärntner Tanzstudio klagt ehemalige Kunden, weil sie aus den Kursen ausgestiegen sind. Sie sollen ihre Verträge nicht fristgerecht gekündigt haben. Nun sollen einzelne Tanzschüler bis zu 500 Euro bezahlen.

Foto © Reuters/Stapleton (Sujetbild)
Eine bekannte Kärntner Tanzschule lässt ihre Kunden vor Gericht antanzen. Die Ballettschüler, beziehungsweise deren Eltern, wurden geklagt, weil sie aus den Kursen ausgestiegen sind. "Die Betroffenen haben ihre Verträge nicht fristgerecht gekündigt. Und weil sie dafür keine Stornogebühren zahlen wollten, waren wir gezwungen, zu klagen", erklärt Tanzstudio-Chefin Katarina Mackh.
Damit geht sie einen (Tanz-) Schritt zu weit, meinen die Geklagten. Eine Mutter erzählt: "Unsere Tochter war fast zehn Jahre bei dieser Tanzschule, und jetzt sollen wir 500 Euro plus Anwaltskosten zahlen, nur weil wir den Vertrag ein bisschen zu spät gekündigt haben." Knapp 20 Schüler sind im Vorjahr zugleich aus dem Tanzstudio ausgetreten. Die Besitzerin sei deshalb sauer und hätte nur aus diesem Grund geklagt, heißt es. "Nein, das ist normal, 20 Schüler gehen, 50 neue kommen. Wir haben einen ständigen Wechsel", erklärt Mackh. Von den 20 Schülern, die im Vorjahr abgetanzt sind, wurden fünf geklagt. Die anderen haben fristgerecht gekündigt oder die Stornogebühren geschluckt.
Die Klagen richten sich natürlich immer gegen die Eltern, nicht gegen die Kinder oder Jugendlichen. Anwalt Oliver Lorber vertritt eine der betroffenen Familien vor Gericht. Er findet: "500 Euro Stornogebühr einzuklagen, ist überzogen, diese Summe ist nicht nachvollziehbar." Er kritisiert auch die Verträge der Tanzschule, die von Ballett über Showdance alles anbietet.
"Die Geschäftsbedingungen widersprechen dem Konsumentenschutzgesetz. Zudem gibt es überlange Bindungsfristen." Generell hätte Mackh nicht so einen Tanz aufführen müssen. "Die Tochter meiner Mandantin hat jahrelang dort trainiert, da könnte die Tanzschule schon ein bisschen kulanter sein", so Lorber. Der gegnerische Anwalt Hans-Georg Mayer meint: "Die Stornogebühren und Kündigungsfristen waren bekannt. Wir haben den Betroffenen sogar angeboten, die Stornogebühr gutzuschreiben, falls sie doch weitere Kurse besuchen. Es ist das erste Mal in über 30 Jahren, dass die Tanzschule deswegen klagen muss."
Das Ganze gehöre jetzt ausprozessiert. "Sollten die Geschäftsbedingungen einen Haken haben, werden wir das auch zur Kenntnis nehmen."


















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