Bezirks- und Gemeindesuche
Familie kämpft um die Wahrheit
Gericht machte kurzen Prozess, obwohl Zweifel bestehen, dass wirklich Kind Unfallauto fuhr.

Foto © Lazovi?Das letzte Familienfoto zeigt Dimitrije Lazovi? als stolzen Opa mit seinen Söhnen Slobodan (links) und Miroslav
Der Beschuldigte geständig, die Fakten offenbar glasklar, gerichtliche Routine also. Ende des Prozesses nach gerade einmal 40 Minuten - ohne auch nur einen Zeugen zu hören. Doch jetzt muss sich speziell der Staatsanwalt den Vorwurf machen lassen, dass er seiner Aufgabe, den Tatbestand restlos zu klären, nicht mit der gebührenden Sorgfalt nachgekommen ist. Tatsächlich gab es schon lange vor dem Prozess am 26. April massive Zweifel daran, ob die Geschehnisse rund um den Tod des serbischen Lkw-Fahrers Dimitrije Lazovič auf einem Werksgelände vor über zwei Jahren wirklich so verliefen, wie es der Verurteilte in seiner Version Nummer drei (!) über den Unfallhergang behauptet hatte:
1. Laut Urteil wurde Dimitrije Lazovič vor dem Lkw stehend angefahren, laut Obduktion jedoch beim Aussteigen am Kopf getroffen. Ein Gutachten zum Obduktionsbefund wurde abgelehnt.
2. Die Mutter des Kindes schilderte den Hergang zunächst so, dass sie den beiden ersten Versionen ihres Lebensgefährten, er sei gefahren, entsprechen könnten. Als er neun Tage nach dem Unfall sagte, die Tochter sei gefahren, entschlug sie sich der Aussage.
3. Die Elfjährige wurde weder vom Gericht noch von der Polizei jemals befragt (der Polizei wurde dies von der Mutter verweigert).
4. Aussagen von Zeugen gegenüber der Polizei sind teilweise widersprüchlich.
Wie viel in dieser Causa nach Aufklärung schreit, lässt sich in den subjektiven Anmerkungen des erhebenden Beamten (siehe oben rechts) nachlesen.
Für die Familie des Opfers ist die Ungewissheit quälend und Sohn Slobodan setzt alles daran, damit die Wahrheit zweifelsfrei ans Tageslicht kommt, wohl wissend, dass die Chancen gering sind. Der erste Anwalt der Familie hatte als Privatbeteiligtenvertreter ohne Rücksprache mit seinen Mandanten auf Rechtsmittel verzichtet. So musste man nun die Generalprokuratur um Wiederaufnahme ersuchen, blitzte jedoch ab.
Das traurige Resümee ihres nunmehrigen Rechtsvertreters Rudolf Vouk: "Dem Staatsanwalt ist der Vorwurf zu machen, dass er in der Erhebungsphase die Opferinteressen nicht adäquat berücksichtigt hat."


















