Bezirks- und Gemeindesuche
Eine Ohrfeige für die Busenfreundin
Eine 17-Jährige ist "wegen nix" auf ihre 14-jährige Freundin losgegangen - ein Monat Freiheitsstrafe.

Foto © Fuchs/Sujetfoto
Stimmt es, dass Sie zu Ihrer Freundin gesagt haben, dass Sie sie aufschlitzen werden, ihre Gedärme verkaufen und ihr beim Verbluten zuschauen", will Richter Uwe Dumpelnik von der 17-Jährigen wissen. "Ja. Was ich genau gesagt habe, weiß ich nicht mehr." "Warum sagt man so etwas? So haben früher nur Zuhälter geredet?" "Ich weiß nicht", sagt die junge Frau mit den hochhackigen Stiefeln kleinlaut. Richter: "Habt ihr gestritten?" "Ja." "Wegen was?" "Wegen nix. Eine Freundin hat mich aufgehetzt wegen dem, was sie angeblich alles über mich erzählt hat. Ich hab' ein Blackout gehabt." Das so aussah: Die 17-Jährige verpasste ihrer 14-jährigen Freundin eine Ohrfeige und bedrohte sie wiederholt mit besagten Äußerungen. Was der Freundschaft keinen Abbruch tat. Als das Opfer in den Verhandlungssaal tritt, lächeln sich die Beiden an. "Wieder Freundinnen?", fragt der Richter. "Ja. Waren es immer schon", sagt die 14-Jährige leise. Es ist ihr unangenehm auszusagen. "Ich weiß nicht, was ich genau sagen soll." Richter: "Stimmt es, dass sie diese bösen Sachen zu Ihnen gesagt hat?" "Ja, schon." "Haben Sie das als Spaß aufgefasst?" "Nein, ich habe schon Angst gehabt."
Die 17-Jährige ist zwar bislang unbescholten, aber nicht lammfromm. Weil es immer Stress mit der Mutter gibt, ist sie vor Kurzem in eine eigene Wohnung gezogen und bezahlt die Miete von der Kinderbeihilfe. Das Jugendamt ist skeptisch. Die Jugendliche ist seit Monaten arbeitslos - schreibt aber keine Bewerbungen.
Der Richter sagt ihr ganz klar: "Auch wenn die Sprache der heutigen Jugend derb ist, jemandem mit dem Aufschlitzen zu drohen, ist nicht üblich." Deshalb verurteilt er sie zu einer einmonatigen Freiheitsstrafe, bedingt nachgesehen auf drei Jahre (nicht rechtskräftig). Mit der Hoffnung, sie vor Gericht nie mehr zu sehen.



















