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Zuletzt aktualisiert: 02.08.2011 um 22:22 Uhr

Nach Korruptions-Urteil: Scheuch bleibt trotz Haftstrafe

18 Monate Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt: Dazu wurde Kärntens Landeshauptmannvize verurteilt. Er spricht von "Fehlurteil", beruft und bleibt im Amt.

Foto © Kleine Zeitung/Markus Traussnig

Ich tät'mir wünschen, dass Sie ihn freisprechen." Diesem Wunsch des Verteidigers Dieter Böhmdorfer kam Richter Christian Liebhauser-Karl nicht nach. Im Gegenteil: Er sprach gestern den Kärntner Landeshauptmannstellvertreter und FPK-Chef Uwe Scheuch in der "Part of the game"-Causa schuldig. Und nicht nur das! Der Richter fällte ein Urteil, das es in dieser Dimension für einen aktiven hohen Amtsträger in Österreich noch nie gegeben hat: 18 Monate Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt.

"Da haben Sie noch Glück gehabt", sagte Liebhauser-Karl zu dem zuerst fassungslosen Scheuch. Denn würde Scheuch das Delikt - Geschenkannahme durch Amtsträger - heute begehen, drohten im bis zu zehn Jahre Haft. Der Strafrahmen wurde in den letzten Jahren erweitert. Für Scheuch galt noch der frühere Strafrahmen von bis zu fünf Jahre. Der Richter wandte das "Günstigkeitsprinzip" an. Danach erhalten Ersttäter ein Drittel des Strafrahmens.

Böhmdorfer meldete sofort "volle Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde" an. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Nächste und letzte Instanz ist das Oberlandesgericht Graz.

Parteispende gefordert

Scheuch vernahm das Urteil, die Begründung des Richters und verschwand blitzartig. Zwei Stunden später hatte er sich gefangen, lud zur Pressekonferenz und verkündete: "Ich nehme dieses krasse Fehlurteil nicht zur Kenntnis". Es handle sich um "Politjustiz", war sofort nach der Urteilsverkündung als Sprachregelung in FPÖ und FPK ausgegeben worden. "Wenn es nicht gelingt, uns auf Basis von Wahlen los zu werden, greift man zur Justizkeule", sagte Scheuch. Er hoffe auf die zweite Instanz. "Bis dahin behalte ich meine Ämter und Funktionen", betonierte er sich ein. Als Belastung für das Land Kärnten sieht er sich nicht.

Dass die politischen Verhältnisse in Kärnten eigenartig sind, hatte Richter Liebhauser-Karl in seiner Urteilsbegründung klar angesprochen. Es sei gängige Praxis, dass Parteien profitieren wollen, wenn Projekte vom Land gefördert werden. Als Mitglied der Landesregierung habe Scheuch entsprechende Einflussmöglichkeiten.

Dieses Profitieren-Wollen hatte Scheuch auf die Anklagebank gebracht."Ich tät' mir wünschen, dass auch meine Partei profitiert", hatte er bei einem Gespräch mit einem ehemaligen Parteifreund, der russische Investoren vermitteln wollte, gesagt. Die österreichische Staatsbürgerschaft sei dann "no, na, net, Part of the game", Teil des Spiels. Für die Korruptionsstaatsanwaltschaft und Liebhauser-Karl war damit der Straftatbestand des Forderns eines Vermögensvorteils erfüllt. Korruption ist für den Richter "ein Geschwür, das den Rechtsstaat bedroht". Das Strafrecht sei "das letzte Mittel, um das von der Gesellschaft gewünschte Verhalten zu erreichen. "Und das ist die Aufgabe dieses Gerichtes", belehrte er Scheuch. Von dessen viertelstündigen Verteidigungsrede am Ende des Prozesses hatte sich der Richter nicht beeindrucken lassen. Er lastete dem freiheitlichen Politiker vielmehr an, sein "Handeln bis zum Schluss verharmlost" zu haben.

Scheuch beteuerte nicht nur seine Unschuld, sondern griff in seinem üblichen aggressiven Stil die Staatsanwältin an. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte gestern Eva Habicher nach Klagenfurt geschickt. Am ersten Prozesstag Anfang Juli hatte ihr Kollege eine seltsam stumme Rolle gespielt. Habicher vertrat die Anklage hingegen engagiert.

Der nächste Prozess

Angeblich selbst zur Überraschung von Uwe Scheuch bot sein Verteidiger Böhmdorfer für den Fall des Falles Diversion an. Den Ausschlag dafür dürfte die Zeugeaussage jenes Ermittlers gegeben haben, der Jörg Haiders Handel mit Staatsbürgerschaften für zwei Russen anklagereif aufbereitet hat. Die beiden Russen und Haiders damaliger Protokollchef werden vor Gericht gestellt. Dieser Prozess wird im Herbst in Wien durchgeführt.

ANTONIA GÖSSINGER

Audio

Antenne Scheuch: "Werde nicht zurücktreten".

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Antenne Uwe Scheuch zum Urteil

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