Bezirks- und Gemeindesuche
Wenn spielende Kinder für Misstöne sorgen
Pro Jahr befasst sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft mit mehr als zehn Fällen von Lärmbelästigung. In Berlin gelten Kindergeräusche nicht mehr länger als Lärm.

Foto © Weichselbraun, Fotolia, Schusser, PraprotnigDaran wird nicht mehr gerüttelt: Elfriede Zimmermann zahlte für die Lärmschutzwand zu ihrer Nachbarin 15.400 Euro. Der Forderung Kinderlärm nicht mehr in Dezibel zu messen, wurde im Bundesland Berlin stattgegeben
Kinder werden viel zu oft als Belästigung und Störenfriede gesehen", sagt die Kinder- und Jugendanwältin Astrid Liebhauser. Laut der UN-Kinderrechtskonvention haben sie aber ein Recht darauf sich altersgerecht auszutoben. Doch das führt zu einigen Streitigkeiten zwischen Nachbarn und Anrainern von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen.
Auch Elfriede Zimmermann hat ernüchternde Erfahrungen gemacht: Als Leiterin einer elternverwalteten Kindergruppe in Klagenfurt beaufsichtigte sie vor ihrer Pension 15 Kleinkinder. Eine Nachbarin der Leih-Oma fühlte sich so sehr in ihrer Ruhe gestört, dass sie vor 13 Jahren mit Nachdruck eine 2,5 Meter hohe und 32 Meter lange Lärmschutzwand zwischen sich und den spielenden Kindern bei der Stadt erwirkte. "Das hat mich 15.400 Euro gekostet. Ohne Kredit hätte ich das nicht zahlen können", sagt die heute 65-Jährige, die ihr Haus verkaufen will. Die jahrelangen Diskussionen haben sie krank- gemacht.
Immer wieder führt Lärm durch Kinder und Jugendliche wie etwa in Völkermarkt, wir berichteten, zu Auseinandersetzungen. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion ließ zum Beispiel eine Klagenfurter Pensionistin einen Basketballkorb im Innenhof einer Wohnanlage abmontieren. "Obwohl die Jugendlichen zuvor das Einverständnis aller Bewohner einholten und sich auch an verabredete Regeln und Zeiten gehalten hätten", sagt Liebhauser. "Doch die Pensionistin konnte das Getrippel des Balls nicht ertragen." Nach viel gutem Zureden durfte Liebhauser schlussendlich den Basketballkorb bei der Frau persönlich wieder abholen.
Neues Gesetz
Pro Jahr kümmert sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft um mehr als zehn solcher Fälle. Kindergeschrei, "Bobby Cars" oder Skateboards sind die Hauptärgernisse. Oftmals werden sogar Dezibel zur Lärmermittlung gemessen. Da wünscht sich Liebhauser ein ähnliches Immissionsschutzgesetz, wie unlängst im Bundesland Berlin beschlossen wurde: Von Kindern verursachte Geräusche dürfen in Zukunft juristisch als sozial adäquat und damit zumutbar beurteilt werden. Und sind mit anderen Lärmquellen nicht gleichzusetzen.
Die Kinderanwältin ist sich bewusst, dass nicht nur Kinder ein Recht auf Freiraum, sondern Erwachsene auch ein Recht auf Erholung haben. Ruhezeiten in Hausordnungen sollten zum Wohle aller eingehalten werden.
Das dürfen Kinder
Toben auf dem Spielplatz
Denn laut eines Beschlusses des Obersten Gerichtshofes (OGH) von 2008 könne der Lärm auf einem Kinderspielplatz nicht als eine Störung angesehen werden. Hier gelte nämlich das Empfinden eines verständigen Durchschnittsbürgers und nicht die besondere Empfindsamkeit einer einzelnen Person.
Frei bewegen
Laut der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder auch das Recht auf ausreichend freien Raum für sich. Sowohl in Wohnanlagen (keine Betretungsverbote für Wiesen, etc.) als auch in Schulen und städtischen Ballungsgebieten.
Erholen
Das Recht auf Ruhe steht den Kindern genauso wie Erwachsenen zu. Also laute Musik oder hitzige Diskussionen bei Grillfeiern im Freien nach 22 Uhr einstellen.
Respekt erwarten
Wertschätzung ist Jung und Alt entgegenzubringen.
Das dürfen Kinder nicht
Fremdes Eigentum beschädigen
Natürlich dürfen Kinder beim Ballspielen oder Radfahren kein fremdes Eigentum beschädigen. Das heißt Abstand halten von Autos und Blumentrögerln. Da geht es ihnen nicht anders als Erwachsenen. Eltern haften für ihre Kinder.
Leib und Leben gefährden
Spielende Kinder dürfen sich selbst und andere nicht in Gefahr bringen. Auch in solchen Fällen haften Eltern für ihre Kinder.
Hausordnung missachten
Kinder dürfen nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit mit ihrem Skateboard die Straße rauf und runterfahren. Auch für sie gelten die vorgeschriebenen Ruhezeiten - etwa in einer Wohnanlage. "Doch wenn ein Baby weint, ist das so auch zu tolerieren", sagt Kinder- und Jugendanwältin Astrid Liebhauser.
Überall ins Wasser springen
Dort wo ein Verbot im Hallen- oder Freibad besteht, ist dieses auch zu befolgen.


















