Bezirks- und Gemeindesuche
Für Staatsanwalt nur eine "Bagatelle"
Cyber-Mobbing kein eigener Straftatbestand. Fremdverschulden bei Joel ausgeschlossen.
Für den Laien ist es unverständlich, dass diese Form von Cyber-Mobbing - Joel wurde auf einer Homepage als homosexuell bezeichnet - nicht strafbar ist und deshalb vom Staatsanwalt auch nicht verfolgt wurde. Die Ermittlungen wurden mit dem Hinweis, dass kein Fremdverschulden vorliege, nach wenigen Tagen abgeschlossen. Der Grund: Mobbing stellt laut Staatsanwalt Helmut Jamnig keinen eigenen Straftatbestand dar. Deshalb muss eine andere Rechtsverletzung vorliegen, etwa "Stalking", "Gefährliche Drohung", "Nötigung", "Erpressung", "Körperverletzung" oder dergleichen. Eine "Bloßstellung" ist kein Offizialdelikt - also ein Delikt, das von Amts wegen verfolgt wird. Wenn überhaupt handelt es sich um ein Bagatelldelikt (wie etwa auch die "Ehrenbeleidigung"), das möglicherweise privatanklagefähig wäre.
Ist es überhaupt sinnvoll solche Cyber-Mobbing-Fälle anzuzeigen? Gottlieb Türk, Chef des Landeskriminalamtes: "Auf jeden Fall. Wir nehmen das absolut ernst und jeder Fall ist ja auch anders." Im Justizministerium arbeitet man derzeit an einem Gesetz, dass solche Fälle künftig unter Strafe stellt.


















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