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Zuletzt aktualisiert: 17.10.2010 um 15:28 UhrKommentare

Wer rauft, muss bald rackern

Kärnten verschärft das Jugendschutzgesetz. In Zukunft drohen renitenten Jugendlichen gemeinnützige Arbeit und Führerscheinentzug.

Dieses Bild wird man in Zukunft wohl öfter sehen: Jugendliche leisten gemeinnützige Arbeit

Foto © KLZ/PuschitzDieses Bild wird man in Zukunft wohl öfter sehen: Jugendliche leisten gemeinnützige Arbeit

"Zuckerbrot oder Peitsche?" fragte die Kleine Zeitung vor über einem halben Jahr und spielte dabei auf die widersprüchlichen Positionen in der Diskussion um ein neues Jugendschutzgesetz an. Jetzt scheint das Match zwischen liberalen Jugendfreunden und Law-and-Order-Hardlinern entschieden. Zumindest in Kärnten müssen sich Jugendliche auf eine steife Brise einstellen: Nett und lustig spielt's jedenfalls nicht mehr.

Am 4. November wird Soziallandesrat Christian Ragger (FPK) seinen Entwurf zum neuen Jugendschutzgesetz in den Kärntner Landtag einbringen. Vier Schwerpunkte davon (siehe Infokasten rechts) sollen renitente Jugendliche nun das Fürchten lehren. Ragger lobt den Entwurf als "das schärfste Jugendgesetz in Österreich. Wir holen endlich mit den strengeren Bundesländern auf und rücken teilweise an die vorderste Front". Schon im Februar hat Ragger bemängelt, dass die bestehenden Verordnungen des Kärntner Jugendschutzes "zahnlos" wären. Die Verschärfung ist unter anderem eine Konsequenz dessen, dass die Budgets der Jugendwohlfahrt für die Betreuung zur Neige gehen und auffällige Jugendliche nicht weiter unter Kontrolle gebracht werden können: "Das Verhalten von Jugendlichen wird immer aggressiver, auch weil sie von den Eltern immer mehr vernachlässigt werden. Mit diesem Problem haben alle Länder zu kämpfen", sagt Ragger. Für ihn sind die Grenzen des Zumutbaren erreicht, was jugendliche Randalierer betrifft -2,5 Millionen Euro Sachschaden haben sie im vergangenen Jahr kärntenweit verursacht. "Das kann sich das Land einfach nicht länger leisten."

Führerschein

Bei der Durchsetzung der neuen schärferen Regelungen sieht Ragger keine Schwierigkeiten. Dass er Jugendliche zur gemeinnützigen Arbeit nicht zwingen kann, gibt er zu, aber: "Ich bin mir sicher, dass Eltern ihre Kinder lieber zum Arbeiten schicken, als die hohen Strafen zu bezahlen." Auch in Sachen Führerscheinentzug kann der Landesrat nur theoretisch vorgehen, denn über Fahrtauglichkeit entscheidet immer noch der Amtsarzt der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. "Da kann ich natürlich keine Weisung erteilen. Aber ich werde die Behörden noch einmal nachdrücklich darauf hinweisen, in Zukunft bei Jugendlichen restriktiver zu sein, wenn diese auffällig werden." Ragger ist jedenfalls überzeugt von der Idee: Wenn er Verkehrsminister wäre, würde er den Führerscheinentzug für Jugendliche zum Gesetz machen.

Damit es gar nicht erst so weit kommen muss, soll jetzt auf Betreiben Raggers in jedem Bezirk eine private Schutztruppe für die Einhaltung des Jugendschutzes in Lokalen sorgen. "Das ist kein Ersatz für die Exekutive, die Truppe führt Hoheitsaufgaben des Landes Kärnten aus. Die Polizei hat aber als Ordnungshüter nicht die Möglichkeiten, alle Lokale genau zu überprüfen." Welche Firma das in welchem Umfang und zu welchem Preis machen wird, soll nach einer Ausschreibung klar werden.

Regel-Dschungel

Was jetzt aber schon feststeht: Kärnten macht mit seinen neuen Jugendschutzregeln eine österreichweit einheitliche Gesetzgebung geradezu unmöglich. Dass ein so scharfes Jugendschutzgesetz auch in anderen Bundesländern übernommen wird, darf man ausschließen. Damit gehen die Forderungen zahlreicher Jugendorganisationen unter, die beklagen, dass sich Jugendliche im Dschungel der verschiedenen Landesgesetzgebungen gar nicht mehr zurechtfinden können. Wer unter 18 ist und häufig zwischen Landesgrenzen wechselt, muss sich mit wechselnden Ausgehzeiten und Alkoholverboten herumschlagen.

JOSEF PUSCHITZ

Jugendschutz neu

Jugendliche müssen sich bald neue Regeln merken. Das neue Gesetz wird am 4. November in den Kärntner Landtag eingebracht werden. Die vier Schwerpunkte:

Alkohol. Schwere Alkoholika sollen nun ausnahmslos bis zum 18. Lebensjahr verboten werden.

Gemeinnützige Arbeit. Bei Alkoholmissbrauch, Randale, Lärmerregung und Anstandsverletzung kann Jugendlichen bis zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit drohen. Jugendliche werden den Schaden, den sie anrichten, künftig öfter mit Arbeit wieder gut machen müssen.

Strafrahmen. Sollten sich die Jugendlichen weigern, gemeinnützige Arbeit zu verrichten, müssen sie Strafe zahlen. Der Strafrahmen wird auf 3630 Euro erhöht.

Führerscheinentzug. Bei schweren Verstößen soll eine Meldung an die BH ergehen.

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