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Zuletzt aktualisiert: 31.08.2010 um 17:37 UhrKommentare

Kabeg-Gesetz "in mehreren Punkten verfassungswidrig"

Der Kärntner Gesundheitslandesrat Peter Kaiser fordert die Rücknahme des erst im Juli beschlossenen Kabeg-Gesetzes. Das neue Gesetz soll Privatisierungen von Teilen der Gesundheitsversorgung ermöglichen.

Das neue Gesetz für die Kärntner Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft (Kabeg) ist nach Aussage des Kärntner Gesundheitslandesrates Peter Kaiser in mehreren Punkten verfassungswidrig. Der SPÖ-Chef berief sich am Mittwoch bei einem Pressegespräch auf ein Rechtsgutachten, das er in Auftrag gegeben hat. In einem von ihm nach dem Gesetzesbeschluss durchgeführten Begutachtungsverfahren habe es heftige Kritik von allen Seiten gegeben, sagte Kaiser.

Erst Anfang Juli beschlossen

Die Gesetzesreform war von der FPK-ÖVP-Koalition Anfang Juli beschlossen worden, eingebracht wurde es per Initiativantrag, das Begutachtungsverfahren damit ebenso umgangen wie der ressortzuständige SPÖ-Landesrat. Vorgesehen ist die Schaffung einer einzigen Krankenanstalten-Holding statt wie bisher sechs unabhängiger Rechtsträger an den unterschiedlichen Standorten. Der Aufsichtsrat, der bisher entsprechend den Machtverhältnissen in der Kärntner Konzentrationsregierung besetzt worden war, wird von einer Expertenkommission ersetzt. Diese Experten wiederum werden von der Regierung bestellt. Der Aufsichtsrat hätte nur noch beratende Funktion.

Weisungsrecht als Kritikpunkt

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist das vorgesehene Weisungsrecht der kaufmännischen Direktoren der Krankenhäuser gegenüber dem medizinischen Leiter und dem Pflegedirektor. Dies sei laut dem Gutachten "rechtlich äußerst problematisch und am Rande der Verfassungswidrigkeit", so Kaiser. Den Primat der Ökonomie über die Medizin lehne nicht nur er ab, Kritik komme auch von den Sozialpartnern oder dem Gesundheitsministerium. Dieses mahnt an, ein Weisungsrecht von Nicht-Ärzten an Ärzte in medizinischen Einzelfällen müsse "jedenfalls ausgeschlossen werden".

Das Ministerium ortet wie auch der von Kaiser beauftragte Rechtsanwalt Verfassungswidrigkeiten im Gesetz, da Eingriffe in Gestaltungsmöglichkeiten des Bundes festgeschrieben seien. Die Ärztekammer wieder sieht im Zusammenhang mit den Vorstands-Befugnissen im Dienst- und Besoldungsrecht Änderungen, die sie als Verfassungsbruch bewertet.

Die "Degradierung" des Kabeg-Aufsichtsrates zu einem rein beratenden Gremium widerspricht laut Kaiser der Landesverfassung. Die Aufgaben des Gremiums seien in der Verfassung festgeschrieben und könnten nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.

Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof

Kaiser beharrte auch auf seinem Vorwurf, das neue Gesetz ermögliche Privatisierungen von Teilen der Gesundheitsversorgung. Er will nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof beantragen. Dafür sind die Stimmen von zwölf Abgeordneten im Kärntner Landtag notwendig. Die SPÖ hat elf Mandatare, braucht dafür die Unterstützung der Grünen.


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