Bezirks- und Gemeindesuche
Schwere Vorbehalte gegen Kabeg-Gesetz
Ergebnis der von Gesundheitsreferent Kaiser initiierten Begutachtung verspricht einige Brisanz. Er ließ das Gesetzeskonvolut namhaften Organisationen sowie einem Rechtswissenschaftler vorlegen. Ärztekammer warnt vor Allmacht der Kabeg.

Foto © KLZ/Helmuth Weichselbraun
"Tempo tötet", warnte schon ÖVP-Grande Andreas Khol - dennoch scheint die Koalition FPK/ÖVP mit dem überfallsartig und gegen viele Warnungen durchgepeitschten Kabeg-Gesetz in diese Falle getappt zu sein. Am vehementesten wehrte sich die SPÖ gegen das hinter ihrem Rücken ausgeheckte Gesetz, das nicht einmal dem üblichen Begutachtungsverfahren unterzogen wurde. Deshalb setzte Gesundheitsreferent Landeshauptmannstellvertreter Peter Kaiser auf eigene Initiative ein "Begutachtungsverfahren der besonderen Art" in Gang und ließ das Gesetzeskonvolut namhaften Organisationen sowie einem Rechtswissenschaftler vorlegen. Das Ergebnis wird, wie durchsickerte, die Debatte um die von der SPÖ als "Gesundheitsverschlechterungsgesetz" titulierte Novelle neu entfachen.
Allmacht für Kabeg
Den wohl brisantesten Punkt spricht die Ärztekammer an: Sie warnt vor der Allmacht der Kabeg, die sich künftig nicht mehr an die Zielvorgaben des Landes halten muss und die "Sicherung der Versorgung" nach eigenem Gutdünken definieren könnte. Damit ließen sich Teilbereiche von Krankenanstalten schließen oder das Leistungsangebot einschränken, ohne dass das Land als Eigentümer eine Handhabe dagegen hätte. Wenig Beachtung hat bisher die ersatzlose Streichung des Fachbeirates für Qualität gefunden - sie steht diametral zur vorwöchigen Medieninformation von Kabeg-Chefin Ines Manegold über ein beschlossenes Qualitätssicherungssystem.
Zum rechtlichen Stolperstein droht die Installierung des sogenannten Expertengremiums zu werden, das die Funktionen des derzeitigen Aufsichtsrates übernimmt und jenen zu einem reinen Beirat degradiert. Der Haken: Diese Neuregelung verstößt gegen die Landesverfassung. So wie übrigens der Plan, einen Betriebsdirektor in den LKH über die beiden anderen Direktoren zu stellen, Bundesrecht verletzt.
















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