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Mindestsicherung: Skepsis herrscht in Kärnten
Während in den anderen Bundesländern der planmäßigen Umsetzung Optimismus entgegenweht, zweifelt Kärntner Sozialreferent am Einführungstermin mit 1. September.

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Die meisten Bundesländer wollen die Mindestsicherung wie geplant mit 1. September umsetzten, hat ein Rundruf der APA ergeben. Zweifel gibt es vor allem in Kärnten, wo sich etwa der Kärntner Sozialreferent Christian Ragger (FPK) skeptisch zeigt, dass sich die Einführung ab 1. September ausgehen wird.
Ragger betonte zwar, dass Kärnten grundsätzlich am schnellsten bei der Umsetzung sein könne, da es ja bereits eine Mindestsicherung gebe. "Das Problem liegt eher darin, dass noch gewisse Dinge klargestellt werden müssen", meinte er. So sei zu klären, ob Behinderte in die Regelung fallen würden, da diese womöglich doppelte Ansprüche hätten. Ebenfalls noch offen sei, ob die höhere Nettoersatzrate, die Kärnten für alleinerziehende Mütter auszahle, in den Zahlen des Ministeriums berücksichtigt sei. "Minister Rudolf Hundstorfer hat mir am Freitag versichert, dass dies bereits eingearbeitet sei." Grundsätzlich hält Ragger eine Einführung mit 1. Jänner 2011 für sinnvoller, auch wegen der bereits erstellten Budgets für das laufende Jahr, er weist zudem darauf hin, dass in der 15a-Vereinbarung zur Mindestsicherung kein Termin festgelegt worden sei.
In Salzburg ist dagegen der 1. September erklärtes Ziel. Soziallandesrätin Erika Scharer (S) gibt aber als oberste Priorität an, dass das Mindestsicherungsgesetz zum Einführungszeitpunkt einen klaren Vollzug sicherstellt. Sollte dieses Ziel - angesichts der knappen Fristen - nicht erreichbar sein, könnte eine Verschiebung des Einführungszeitpunktes angedacht werden. Davon geht man zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht aus. Die Umsetzung der 15a-Vereinbarung, aber auch die Arbeiten im Schnittstellenbereich zur Krankenversicherung und dem AMS laufen jedenfalls auf Hochtouren, versicherte Scharrer.
Zuversichtlich zeigt sich die steirische SPÖ. "Wir denken, dass wir den 1. September 2010 einhalten können", meinte Sepp Reinprecht, Pressesprecher des Soziallandesrates Siegfried Schrittwieser (S). Kommenden Dienstag soll im Landtag über die 15a-Vereinbarung mit dem Bund abgestimmt werden. Darüber hinaus wird nächste Woche der Entwurf zum steirischen Mindestsicherungsgesetz präsentiert. Dieses wird die Forderung nach 14-maliger Auszahlung der Unterstützung beinhalten. Im Büro Schrittwieser rechnet man mit einem positiven Ergebnis. Neben der 13. und 14. Auszahlung wird als Zusatzleistung die steirische Wohnbeihilfe genannt.
Vorarlberg wird den 1. September ebenfalls einhalten können. "Bei uns ist der Stand der Vorbereitung so, dass die Referate überzeugt sind, dass das machbar ist", sagte Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) am Dienstag nach der Regierungssitzung. Befragt nach möglichen Zusatzleistungen des Landes, schloss Sausgruber jegliche Verschlechterung gegenüber der bestehenden Regelung aus. In der Mindestsicherung von 744 Euro ist ein Wohnkostenanteil von 186 Euro enthalten. Das Land habe aber schon bisher für den tatsächlichen Wohnungsaufwand zusätzliche Zahlungen zur Sozialhilfe geleistet, falls dies notwendig gewesen sei. Daran werde sich nichts ändern, so der Landeshauptmann.
Auch in Tirol heißt es, der 1. September sei zu schaffen. Viel passieren dürfe aber nicht, weil der Zeitplan zwischen Bund und Ländern "sehr eng" sei. Landeshauptmann Günther Platter (V) bekannte sich zu diesem Datum: "Tirol wird die 15-a-Vereinbarung rechtzeitig unterfertigen." Über einzelne Details werde man aber bis zum Abschluss mit dem Bund noch Gespräche führen, sagte er bei der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung. Im Hinblick auf die Höhe des Beitrags und hinsichtlich der Zusatzleistungen für die Mindestsicherung gibt man sich in Tirol noch zugeknöpft. "Es wird noch berechnet, dann wird entschieden", hieß es aus dem Büros des zuständigen Tiroler Soziallandesrat Gerhard Reheis (S). In bis zu drei Wochen wisse man mehr. Wichtig sei allerdings, dass es zur bisherigen Situation keine Verschlechterung geben dürfe.
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Fallbeispiel 1
Eine Alleinerzieherin mit zwei minderjährigen Kindern verdient als Teilzeitkraft 500 Euro netto im Monat. 200 Euro bekommt sie Unterhalt vom Kindsvater. Die Mindestsicherung für einen Erwachsenen und zwei Kinder beträgt 1.012 Euro. Abzüglich ihres Einkommens und des Unterhalts bekommt die Alleinerzieherin 312 Euro Mindestsicherung.
Fallbeispiel 2
Familie mit zwei Kindern. Der Vater ist arbeitslos und bezieht 800 Euro Arbeitslosengeld. Die Frau ist zu Hause bei den Kindern. Der Grundbetrag für die Familie beträgt 1.038 Euro, der Wohnkostenanteil 346 Euro. In Summe ergibt das 1.384 Euro. Abzüglich des Arbeitslosengeldes bleiben 584 Euro Mindestsicherung übrig.
Fallbeispiel 3
Ein Student wird schwer krank und ist nicht erwerbsfähig. Der Mindeststandard für einen Erwachsenen beträgt 744 Euro. Da der Mann aber bei den Eltern wohnt, bekommt er keinen Wohnkostenanteil. Es bleibt der Grundbetrag von 558 Euro Mindestsicherung.


















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