Bezirks- und Gemeindesuche
24 Stunden Vorlauf für die Behörde
Die Gedanken sind frei, und sie spontan auf der Straße zu äußern, auch. Denkt man. Die spontane Lust, seinem Unmut in der Gesellschaft Gleichgesinnter Luft zu machen, bremst der Gesetzgeber dann allerdings doch etwas ein.
Zwar herrscht in Österreich grundsätzlich Versammlungsfreiheit. Trotzdem muss jede Versammlung 24 Stunden vorher angemeldet werden. Das gilt auch für die Freitagsdemonstrationen in der Klagenfurter Innenstadt. Zuständig ist die Bundespolizeidirektion Klagenfurt, und hier wiederum der Jurist Walter Fischer, beziehungsweise sein Stellvertreter Johann Melischnig.
Aus Fischers Sicht verliefen die bisherigen Freitagdemos "unproblematisch". Die Sicherheitskräfte achten darauf, dass sich die Veranstalter an den Zeitrahmen und die Örtlichkeiten halten. Dazu kommen verkehrstechnische Aspekte: Bahnhofstraße, Domgasse, Burggasse und der Kreisverkehr am Heuplatz gehören für eine gewisse Zeit den Fußgängern.
Die Erfahrung zeigt - so Walter Fischer - "dass im Großen und Ganzen auch die Teilnehmer unsere Anwesenheit schätzen". Schließlich bestehe immer "die Gefahr, dass jemand dazukommt, der radikaler ist". Als Polizeibeamter stehe man da immer mittendrin und müsse gleichzeitig seine persönliche Meinung heraushalten, betont Fischer.
Bisher gab es heuer bereits 18 Versammlungen. Am meisten gefordert sind die Sicherheitskräfte in der Phase rund um das Ulrichsberg-Treffen. UL


















-Anzeigen

