Bezirks- und Gemeindesuche
Kapitalgarantie fiel dem Umtausch zum Opfer
Gericht prüft Vorwurf des Pyramidenspiels. Welche Rolle spielte Finanzmarktaufsicht?
Viele Inhaber von AvW-Genussscheinen sind aus allen Wolken gefallen, weil sie der Meinung waren, dass sie eine schriftliche Kapitalgarantie haben. Tatsächlich haben die bis zum Jahr 2000 ausgegebenen AvW-Genussscheine eine solche ausdrücklich beinhaltet.
Keine Kapitalgarantie gewährt. "Ab 2001 gab es keine Kapitalgarantie mehr", erklärt Wolfgang Auer-Welsbach. Und zwar nicht nur auf die neuen, auch auf die alten: "Die wurden umgebaut. Die Anleger wurden darüber informiert, dass die alten Genussscheine gegen neue Genussscheine getauscht wurden und haben das auch gegengezeichnet. Fast alle zumindest", fügt der AvW-Chef hinzu. "Seither wurde nie mehr eine Kapitalgarantie gewährt oder ein Anspruch auf eine fixe prozentuelle Rendite angeführt." Die Anleger, die in der Regel jährlich satte 13 Prozent Rendite auf ihre Genussscheine kassierten, schauen jetzt dumm aus der Wäsche. Ob 2001 jeder den Umtausch kapiert hat?
Auf und Ab. Als Grund der Aufhebung der Kapitalgarantie gibt Auer-Welsbach an, dass die AvW-Beteiligungen an börsenotierten Unternehmen dem Auf und Ab der Börsekurse ausgesetzt waren. "Der Umtausch der Genussscheine im Jahr 2001 war mit der Finanzmarktaufsicht abgesprochen", beteuert Auer-Welsbach. Die FMA hätte die ganze AvW-Konstruktion abgesegnet.
Böser Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt und Gutachter Fritz Kleiner prüfen jedenfalls auch, ob es sich um ein Pyramidenspiel gehandelt hat. Auer-Welsbach weist das entschieden zurück: "Das ist ein böser Vorwurf." Stimmt der Vorwurf des Pyramidenspiels, das nur so lange funktioniert, als neue Anleger kräftig einzahlen, so hat es sich jedenfalls unter den Augen der FMA abgespielt. Dass der Ex-Bank-Prüfungschef der Nationalbank über seinen inhaftierten Halbbruder involviert sein könnte, lässt die Aufsicht nicht gut aussehen.
















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