FRAGE: Da wir in der Straße immer die letzten sind, wo geräumt wird, ärgert es mich, wenn ein Nachbar seine Einfahrt und Vorplatz räumt und den gesamten Schnee auf die Straße schiebt. Vermutlich hofft er dass bald der Schneepflug kommt und den Schnee auf den Gehsteig schiebt. Darf man den Schnee vom Gehsteig oder Einfahrt einfach so auf die Straße schieben?

Rechtsanwalt Wolfgang Reinisch antwortet: Gemäß Paragraf 92 StVO ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Personen, die dieser Vorschrift zuwider handeln, können, abgesehen von den Straffolgen, zu Entfernung, Reinigung oder zur Kostentragung für die Entfernung oder Reinigung verhalten werden.

GemäßParagraf 93 StVO ist zum Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf die Straße eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt.

Aus diesen Gesetzesbestimmungen ergibt sich, dass das Verhalten des Nachbarn bzw. des vom Nachbarn beauftragten Dienstleisters nur dann zulässig wäre, wenn der Nachbar bzw. der Dienstleister zuvor eine behördliche Bewilligung eingeholt hätten.

Ich halte es für undenkbar bzw. zumindest in höchstem Maße unwahrscheinlich, dass eine solche vorliegen könnte. Ich empfehle, das Verhalten durch Anfertigung von Fotos zu dokumentieren und eine Anzeige zu erstatten.