"Im vergangenen Jahr gab es eine stark erhöhte Anzahl von Grundbuchstransaktionen, allerdings dürfte das auf die jüngste Steuerreform zurückzuführen sein“, erklärt Elisabeth Rohr vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (OVI). Die Verunsicherung auf dem Markt sei auf allen Seiten spürbar: „Die Erhöhung der Immobilienertragsteuer, Änderungen der Grunderwerbsteuer oder aber die Eingriffe in die sogenannte AfA: Die Devise lautete: Besser jetzt als später verkaufen, wer weiß, was da sonst noch alles kommt“, fasst Rohr die Beweggründe zusammen. Das Vertrauen, in Immobilien zu investieren, werde dadurch sicher nicht gestärkt.


Die Erwartungen für 2016? „Die Preise für Wohnimmobilien scheinen sich auf hohem Niveau beruhigt zu haben“, sagt Rohr. Abzuwarten bleibe allerdings, wie weit die Anhebung der Immobilienertragsteuer erneute Preissteigerungen zur Folge haben werde. Insgesamt liegt Österreich hinsichtlich der Leistbarkeit des eigenen Wohnraums – trotz deutlicher Preisanstiege in den vergangenen Jahren – nach wie vor im europäischen Mittelfeld. Rohr: „In Österreich sind knapp sechs Bruttojahresgehälter erforderlich, um eine Standardwohnung – definiert als 70-Quadratmeter-Standard-Neubauwohnung – erwerben zu können. In Frankreich benötigt man im Vergleich acht und in Großbritannien zehn.“

Neue Mindeststandards


Einen wichtigen Ansatz, die Wohnungskosten zu senken, sieht man beim OVI in der Neudefinition eines Mindestbaustandards, von dem ausgehend es dann Planern und Errichtern konkreter Projekte überlassen sein sollte, die je nach Standort und Positionierung angemessenen baulichen Merkmale und Ausstattungen zu definieren. Bei der Planung seien laut OVI auch „ungeschriebene Gesetze“ und überholte Dogmen zu hinterfragen:
Angesichts der wachsenden Bedeutung temporärer Wohnformen erscheinen etwa die in einzelnen Landesvorschriften existierenden Mindestgrößen für Wohnungen sowie die Anknüpfung des Mietrechtsgesetzes an die Schwelle von 30 Quadratmetern mittlerweile überholt. Und das sich verändernde Mobilitätsverhalten in Ballungsräumen zeigt deutlich auf, dass Länder und Gemeinden an unvernünftig hohen Stellplatzverpflichtungen festhalten.