Ich habe mich bei ihr entschuldigt, mehr kann ich nicht tun, denn Katzen haben ja ihren eigenen Kopf. Ich kann ja nicht ständig die Autos bewachen!“ „Kann uns die Nachbarin haftbar machen? Sind Katzen mit in der Hausratversicherung versichert?“, fragte uns die Frau. „Bei Tieren, die vom Halter auch bei artgerechter Haltung beherrschbar im Sinne von einsperrbar sind, hätte der Nachbar einen Unterlassungsanspruch. Auf Katzen mit freiem Auslauf trifft das nicht zu, da diese aufgrund ihrer Wesensart mit zumutbaren und gesetzeskonformen Maßnahmen nicht an Grenzüberschreitungen gehindert werden können“, so Wolfgang Reinisch.

Den Schaden beweisen

Durch Katzen „rechtswidrig und schuldhaft verursachte Schäden“ wären aber durch die Haushaltsversicherung gedeckt.