Ich wohne in einer Gemeindewohnung der Stadt Villach. Kürzlich wurde im Eingang neben uns eine Entrümpelung durchgeführt. Die Waschküche und der Abstellraum waren komplett vermüllt. Es ist kein Verursacher ausfindig gemacht worden. Warum müssen die Parteien in unserem Eingang mitzahlen?

ANTWORT: Wenn es keinen Schuldigen gibt, wird meistens die Allgemeinheit zur Kasse gebeten. Zur konkreten Frage erklärt der Experte der Mietervereinigung, Christian Lechner: Die Kosten für die periodische Müllabfuhr sind auf jeden Fall Betriebskosten gemäß § 21 Abs. 1 MRG. Aber auch die Wegschaffung von Unrat (Bodenkram, Gerümpel und dgl.) darf als Betriebskostenaufwand verrechnet werden, aber nur dann, wenn die Herkunft des Materials nicht mehr feststellbar ist. Grundsätzlich bilden alle Bauwerke eines Grundbuchkörpers (alle auf der Liegenschaft befindlichen Bauwerke) eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit. Bilden Ihre Wohnung und der Nebeneingang eine Einheit, also einen Grundbuchkörper, dürfen die Hausbewirtschaftungskosten gemeinsam abgerechnet werden. In diesem Falle treffen Sie auch die Entrümpelungskosten, welche im Nebenhaus angefallen sind.