Im Bad meiner frisch bezogenen Mietwohnung war ein Rohrbruch; der Vermieter hat Entfeuchtungsgeräte aufstellen lassen und sich seither nicht mehr gerührt. Kann ich wegen des Lärms und des muffigen Geruchs einfach weniger Miete bezahlen?

ANTWORT: In Eigenregie die Miete einfach zu kürzen, kann man nicht raten. Was zu beachten ist, erklärt Christian Lechner von der Mietervereinigung: Mietzinsminderung steht zu, wenn die Wohnung nicht mehr oder nur eingeschränkt zum vertraglich vereinbarten Zweck nutzbar ist. Sie steht zu für Dauer und Ausmaß der Unbrauchbarkeit, also nicht für die Vergangenheit. Und sie geht nur so lange, bis der Mangel behoben ist. Es gibt im Mietrechtsgesetz keinen taxativ aufgelisteten Katalog, der für jeden Schaden die prozentuelle Minderung vorgibt. Sie ist immer individuell am Schadensbild zu bemessen. Man kann sich aber grundsätzlich an der dazu ergangenen Rechtsprechung orientieren. Z. B.: Ständiger Einsatz (Tag und Nacht) von lauten Trockenmaschinen in einem Zimmer sowie Demontage des Waschbeckens im Badezimmer rechtfertigen eine Minderung von 25 Prozent. Ich empfehle, die Minderungsabsicht vorab schriftlich dem Vermieter bekannt zu geben und so möglichst ein Einvernehmen zu erzielen.