Ich wohne in einer Mietwohnung in Villach; wir bezahlen einen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag von 1,21 Euro netto pro m2. Die Renovierungskosten betragen 420.000 Euro. Wie lange müssen wir bezahlen?

ANTWORT: Dazu erklärt Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kann bei Mietobjekten, deren Erstbezugsdatum mindestens 20 Jahre zurückliegt, pro m² maximal 1,71 Euro eingehoben werden. Die Genossenschaft hat also den Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft. Dieses Erhöhungsbegehren muss spätestens zwei Monate vor dem Entgelttermin, zu dem die Bezahlung des erhöhten Beitrags gefordert wird, schriftlich mit der Verpflichtung abgegeben werden, dass der so geforderte Beitrag innerhalb von zehn Jahren verbraucht wird. Gleichzeitig müssen auch Art, Umfang und Kostenschätzungen der damit zu finanzierenden Arbeiten bekannt gegeben werden. Somit sind diese Beträge zunächst einmal zehn Jahre zu bezahlen. Werden die vom Mieter entrichteten über der Grundstufe (0,42 Euro) liegenden Beiträge nicht innerhalb von zehn Jahren verwendet, muss die Bauvereinigung die darüber liegenden Beiträge unverzüglich samt angemessener Verzinsung zurückbezahlen.