Ich habe eine Wohnung Anfang des Jahres 2014 für nur rund zwei Monate bewohnt. Dennoch habe ich jetzt eine Heizkostenabrechnung mit einer Nachzahlung von 85 Euro erhalten“, ärgerte sich unser Leser. Und das, so der Mann, obwohl der Februar warm gewesen sei und er in diesem Monat gar nicht geheizt habe. „Ich vermute, dass man mir Heizkosten der Nachmieterin verrechnet hat“, spekuliert er. „Kommt es während der Abrechnungsperiode zu einem Mieterwechsel, empfehlen wir immer eine Zwischenablesung (Zwischenermittlung der Verbrauchsanteile) durchzuführen. Findet diese nicht statt, so ist der Verbrauch aliquot der jeweiligen Nutzungszeiträume aufzuteilen“, rät Christian Lechner von der Mietervereinigung, schränkt aber ein: „Eine Abrechnung nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz wird immer erst am Ende der Abrechnungsperiode erstellt. Eine Zwischenabrechnung ist gesetzlich nicht vorgesehen!“

Kosten sind unvermeidlich

Um die Ursache für die Nachforderung zu finden, müsse man also in die Tiefe gehen. „Ein Blick auf das Heizkostenakonto, das 59,54 Euro für zwei Monate betragen hatte, zeigt, dass dies zu niedrig gewählt wurde“, analysiert Lechner und rät: „Auch beim Akonto sollte man etwa einen Euro pro Quadratmeter ansetzen.“ Hätte man diesen Wert berücksichtigt, wäre es zu keiner Nachforderung gekommen. Sollten betroffene Mieter mit der Firma, welche den Wärmeverbrauch misst, kein Einvernehmen herstellen können, steht ihnen auch die Möglichkeit eines Antrages auf Überprüfung bei der Schlichtungsstelle bzw. dem Bezirksgericht offen.