In der Wohnung über mir wohnt ein Mieter mit zwei kleinen Kindern, die sehr laut sind. Wie viel Getrampel muss ich tolerieren?

ANTWORT: Wenn Kinder spielen, geht das meist nicht ohne Lärm. Ich möchte zu größtmöglicher Toleranz aufrufen und Sie bitten, zuerst mit den Eltern zu reden, um lärmfreie Zeiten zu vereinbaren. Zur gesetzlichen Lage sagt Christian Lechner von der Mietervereinigung: Eine taxative Liste, wann welcher Lärm nicht mehr zu dulden ist, gibt es im Mietrechtsgesetz nicht. Der Oberste Gerichtshof sagt dazu, dass Lärm dann nicht zu dulden ist, wenn dieser das nach ortsüblichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreitet und die ortsübliche Nutzung des Objekts wesentlich beeinträchtigt wird. Urteile zum Thema Klavierspielen sind bekannt, konkret zum Thema Kinderlärm in der Nachbarwohnung nicht. Es muss nicht jede Lärmbelästigung geduldet werden. Ein Blick auf Mietvertrag oder Hausordnung könnten hilfreich sein. Diese regeln unter anderem auch Ruhezeiten in der Nacht und am Wochenende. Bei absichtlicher Lärmerzeugung empfehle ich das direkte Gespräch, je nach Ergebnis kann die Hausverwaltung informiert werden, bis zu gerichtlichen Schritten im Rahmen einer Unterlassungsklage.