Verliert ein Mieter einen Schlüssel, sollte der Verlust umgehend dem Vermieter gemeldet werden. Hat man dies vergessen und können bei Auszug aus der Wohnung nicht mehr alle Schlüssel vorgelegt werden, kann der Vermieter einen Austausch der Schließanlage vornehmen. "Dies kann bei einem Mietshaus mit vielen Wohnungen teuer werden", betont Christian Lechner, Landesgeschäftsführer der Mietervereinigung Steiermark.

Pflichten

Den Mieter trifft während des aufrechten Mietverhältnisses nämlich eine Obhutspflicht, die Schlüssel sorgfältig zu verwahren.

Schuldfrage

Ausgeschlossen wäre dies nur, wenn der Mieter beweisen kann, dass ein Missbrauch des Schlüssels in jedem Fall ausgeschlossen ist - etwa wenn der Schlüssel bei einer Bootsfahrt in einen 100 Meter tiefen See fällt. Sollte jedoch ein Umprogrammieren des Sicherheitsschlosses möglich sein, so müsste der Mieter nur die Kosten für das Umprogrammieren aufbringen und nicht für den gesamten Austausch. Beim Auszug aus der Wohnung die Schlüssel immer gegen Quittung des Vermieters übergeben!