Der OVI (Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft) warnte am Dienstag davor, dass Säumigen bis zu 1.450 Euro Verwaltungsstrafe drohten. Immobilienmakler seien häufig damit konfrontiert, dass den Verkäufern und Vermietern die Bestimmungen noch unbekannt seien und daher wenig Bereitschaft bestehe, die Vorgaben zu erfüllen, warnt OVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel. Ohne Energieausweis drohe aber "eine gewisse zeitliche Verzögerung der Vermittlungstätigkeit".

Angaben zur Energieeffizienz

Künftig müssen bereits in den Inseraten Angaben zur Energieeffizienz der Immobilie gemacht werden, beispielsweise zum Heizwärmebedarf (HWB).

Der Verkäufer/Vermieter kann seine Informationspflicht entweder über die Gesamtenergieeffizienz des konkreten Objektes, über die Gesamtenergieeffizienz eines vergleichbaren Nutzungsobjekts im selben Gebäude oder über die Gesamtenergieeffizienz des gesamten Gebäudes erfüllen. "Beim Verkauf oder der Vermietung von Eigentumswohnungen sollte man sich zuerst bei der Verwaltung erkundigen, ob ein gebäudebezogener Energieausweis vorliegt", rät der Immo-Verband.

Eigentlich ist der Energieausweis für Verkäufe bereits seit 2009 bestehende Gesetzeslage. Die Regierung hat das nun in Kraft tretende Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) bereits im Jänner 2012 verabschiedet.