Der einstimmige Beschluss im Kärntner Landtag vom 22. April 2004, Landeshaftungen EU-konform zwar bis zum April 2007 zu begrenzen, diese jedoch auf „alle Rechtsnachfolger“ auszudehnen und der Höhe nach nicht zu begrenzen, gilt als Sündenfall. Für bis zu 25 Milliarden Euro haftete das Land 2006, jetzt sind es elf Milliarden.