Obwohl ich mich als erfahrenen Tiefschneefahrer und Ski-Tourengeher sehe, kann ich nicht zu 100 Prozent ausschließen, dass auch ich einmal eine Lawine auslöse. Übernimmt eine Versicherung irgendwelche Kosten oder muss ich dann alles selbst bezahlen?

Josef Graf, EFM Versicherungsmakler: Wer in Österreich eine Lawine auslöst, kann bei Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Werden andere Menschen verletzt, ein Gebäude oder ein Wald in Mitleidenschaft gezogen, kann vom Verursacher Schadenersatz gefordert werden.
Einen Schutz gegen Schadenersatzforderungen bietet, so merkwürdig es auch klingt, die Haushaltsversicherung. Die darin enthaltene Haftpflichtversicherung deckt Schäden in Höhe von etwa ein bis zwei Million Euro.
Auch wenn durch die private Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz für Schäden durch das Auslösen einer Lawine grundsätzlich besteht, so kann die Versicherung eine Leistung trotzdem ablehnen. Im Unglücksfall wird vom Versicherer beurteilt, ob es sich noch um eine „Gefahr des täglichen Lebens“ handelt. Dabei ist das Verhalten des Verursachers ausschlaggebend: Wird ein Schneebrett ausgelöst, wenn das Befahren des Hanges ausdrücklich verboten ist oder eine sehr hohe Lawinenwarnstufe herrscht und man sich dadurch in eine außergewöhnliche Gefahrensituation begibt, kann die Haftpflichtversicherung versuchen, eine Deckung für die entstandenen Schäden ablehnen.
Man darf die Höhe von möglichen Schäden nicht unterschätzen. Die Schadenersatzansprüche können immens sein, wenn Dritte durch das Auslösen einer Lawine Dauerverletzungen erleiden oder wenn ein Verletzter oder tödlich Verunglückter eine Familie zu versorgen hätte.
Neben dem Schadenersatz sind vom Verursacher in der Regel auch die Kosten für den Einsatz der Bergrettung zu bezahlen. Es stellt sich die Frage, ob in einem solchen Fall eine Deckung durch die Haftpflichtversicherung besteht und diese für die entstandenen Schäden haften muss.
Eine zusätzliche Sicherheit bietet die Exzedentenversicherung, welche für Schäden einspringt, die die herkömmliche Haftpflichtversicherung übersteigen.