Mein Arbeitgeber will sich nach acht Jahren aus „wirtschaftlichen Gründen“ von mir, ich bin im Krankenstand, trennen. Welche Rechte habe ich?

ANTWORT: Dazu erklärt der Experte der Arbeiterkammer, Wolfgang Nagelschmied: Für Angestellte sind die Kündigungsfristen in § 20 Angestelltengesetz geregelt. Nach dem vollendeten 5. Dienstjahr beträgt die vom Dienstgeber einzuhaltende Kündigungsfrist drei Monate; nach dem vollendeten 15. Dienstjahr erhöht sich diese aber auf vier Monate. Bei einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von bereits acht Jahren haben Sie gemäß Paragraf zwei Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gegenüber Ihrem Dienstgeber von acht Wochen volles Entgelt und weiteren vier Wochen halbes Entgelt. Betreffend die Abgeltung Ihrer Mehr- bzw. Überstunden findet sich im Kollektivvertrag für die Angestellten in der Metallindustrie folgende Bestimmung: „Überstundenentlohnungen und sonstige Zuschläge im Sinne dieses Paragrafen müssen binnen vier Monaten nach dem Tag der in Betracht kommenden Arbeitsleistung bei der Firmenleitung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.“