Ich habe kürzlich per Post einen Strafzettel aus der Schweiz für ein Rotlichtdelikt mit 250 Schweizer Franken als Bußgeld bekommen. Gibt es ein Abkommen mit Österreich zwecks Eintreibung?

ANTWORT: Wenn Sie mit „Rotlichtdelikt“ meinen, dass Sie bei Rot in eine Kreuzung eingefahren sind, ist das natürlich keine Kleinigkeit. Sie sollten froh sein, dass niemandem etwas passiert ist, zahlen und Besserung geloben. Zur konkreten Frage erklärt aber die ÖAMTC-Verkehrsjuristin Gabriele Zöscher: Mit der Schweiz und Liechtenstein hat Österreich am 4. Juni 2012 einen Polizeikooperationsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag soll die grenzüberschreitende Eintreibung von Verkehrsstrafen ermöglichen. Da dieser Vertrag aber derzeit noch nicht in Kraft ist, ist die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen aus der Schweiz in Österreich (noch) nicht möglich. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass man dennoch teure Strafbescheide aus der Schweiz nach Österreich per Post zugeschickt bekommt, wie auch dieser Fall beweist. Man sollte die Strafe dennoch nicht ignorieren; vor allem dann, wenn man wieder in die Schweiz fahren will. Diese könnte z. B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle vor Ort eingefordert werden.