Zwei orientieren sich bei der Berechnung an der Sparleistung. Das heißt bei der S-Bausparkasse: das 1,5-fache des monatlichen Sparbeitrages (gestaffelt nach Laufzeit), zwischen gänzlicher Verrechnung bis zu 20 % im sechsten Jahr; Raiffeisen: von 0,5 % (sechstes Jahr) bis zwei Prozent (erstes und zweites Jahr) der vereinbarten Sparleistung; Wüstenrot: zwischen 0,15 % (sechstes Jahr) und 0,75 % (erstes Jahr) der Vertragssumme.
Kritik: „Die Auflösungsmodalitäten sind kompliziert und schwer vergleichbar“, so Prantner, der kritisiert, dass die Kündigungs-Infos im „Kleingedruckten“ verstreut und kompliziert formuliert sind. Die AK fordert nachvollziehbare Klauseln in den Bedingungen und eine Deckelung der Kündigungskosten: „Sie sollten nicht so hoch sein, dass die eingezahlte Sparleistung verringert wird. Damit soll vermieden werden, dass weniger herauskommt, als eingezahlt wurde.