Meine Mutter ist kürzlich extra angereist, um auf unsere zweijährige Tochter aufzupassen“, erzählte unsere Leserin aus Graz. Die Oma sei mit der Kleinen im Kinderwagen mit dem Bus in die Stadt gefahren, um spazieren zu gehen und einzukaufen. „Auf einmal fuhr der Bus so schlimm in die Kurve, dass der Kinderwagen mit Kind umflog und meine Mutter vom Sessel. Gott sei Dank hat meine Tochter sich nicht verletzt und meine Mutter nur einen blauen Fleck bekommen. Der Mann auf dem Nebensitz hat geholfen, den Kinderwagen wieder aufzustellen. Später hat er behauptet, er sei durch den umstürzenden Kinderwagen verletzt worden. Meine Mutter stand unter Schock, war aber dankbar, dass nichts passiert ist“, berichtete die Frau. Damit war die Geschichte aber leider noch nicht zu Ende. Wieder zu Hause, musste die Großmutter nämlich bei der Polizei aufmarschieren und ihre Aussage wurde protokolliert.

Opfer oder Schuldige?

„Schließlich wurde meine Mutter vom Busunternehmen als Beschuldigte gesehen, weil der Kinderwagen nicht angehängt war“, klagte unsere Leserin. „Wir bedauern den Vorfall und können die Verunsicherung der Betroffenen durch die Nachfrage der Polizei nachvollziehen“, erklärte Gerald Pichler vom betroffenen Verkehrsunternehmen. Der Kinderwagen sei aber nicht gesichert gewesen. „Durch die Nichtbenutzung der vorhandenen Sicherungsschlaufen werden die Kinder im Kinderwagen und die anderen Fahrgäste bei im Stadtverkehr immer möglichen Zwischenfällen gefährdet. Die sichere Fixierung der Kinderwagen obliegt den Fahrgästen, worauf unsere Transportbestimmungen auch mehrfach verweisen“, wurde erklärt. Auch in einem Pkw bestehe Gurtenpflicht.

Anzeige erstattet

Der Fahrer habe, wie in solchen Fällen üblich, unverzüglich eine korrekte Unfallanzeige bei der Polizei gemacht. „Wir beschuldigen niemanden und haben niemanden angezeigt“, erklärte Pichler. Aufgrund der notwendigen Unfallmeldung und des Krankenhausaufenthaltes des verletzten Mannes hätte die Polizei ermittelt und die Involvierten befragt. Darüber hinaus würden auch die für die Schadensfälle zuständigen Versicherungen weitere Details benötigen, um die Ansprüche des Verletzten rechtlich zu klären und in weiterer Folge zur Auszahlung zu bringen. Gut ausgegangen ist der Ausflug der Großmutter mit ihrer Enkeltochter zum Schluss aber dennoch: „Das Verfahren wurde eingestellt. Ihre Intervention war wahrscheinlich hilfreich!“, bedankte sich nun unsere Leserin.