Ich habe seit 1. Mai kein Einkommen mehr! Wo bleibt mein Geld?“, wandte sich eine verzweifelte Pensionistin an den Ombudsmann. Sie habe bereits im Juni 2014 einen Bescheid bekommen, erzählte die Frau, dass sie mit Mai 2015 in Pension gehen könnte. „Es stand aber nicht drinnen, dass ich mich melden soll!“, behauptete die Steirerin. Sie sei der Meinung gewesen, das gehe schon in Ordnung. „Am 1. Juni habe ich das erste Mal angerufen, wo denn mein Geld bleibt? Die Frau bei der Pensionsversicherung sagte mir aber nicht, dass die Pension erst ab 1. Juli bewilligt wird“, erzählte sie weiter. Am 13. habe sie dann wieder angerufen: „Wo ist mein Geld?“ Da wurde der Pensionistin erklärt, dass die erste Auszahlung erst im August erfolgen werde. „Warum bekomme ich meine Pension nicht nachbezahlt? Mein Anspruch besteht doch seit Mai, das habe ich schriftlich?“, versteht die Frau die Welt nicht mehr.

Alle werden informiert

„Ihre Leserin hat am 4. März 2009 einen Antrag auf Prüfung der versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung aus den Versicherungsfällen des Alters zum frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt. Nach Abschluss des Verfahrens erging am 2. April 2009 ein Schreiben an die Versicherte mit der Information, dass die Voraussetzungen für die Alterspension zum Stichtag 1. Mai erfüllt sind“, bestätigt Herbert Hauerstorfer die Eckpunkte. Der Ombudsmann der Pensionsversicherungsanstalt versteht aber nicht, warum die Pensionistin behauptet, nicht gewusst zu haben, dass sie die Auszahlung der Pension beantragen hätte müssen. Mit gleichem Schreiben sei nämlich „mit vorgehobenem Schriftzug“ darauf hingewiesen worden, dass die Pension beantragt werden muss. „Bei allen Anfragen hinsichtlich der Überprüfung des frühesten Pensionsstichtages oder einer Pensionsvorausberechnung ist jedenfalls der Hinweis angeführt, dass die Pension zu beantragen ist, und rechtzeitig circa zwei Monate vor dem geplanten Pensionsbeginn beantragt werden muss“, erklärte Hauerstorfer. Im konkreten Fall könne er leider nichts tun: Ohne Antrag gebe es leider kein Geld; eine Nachzahlung sei unmöglich!