Wir sind leidenschaftliche Motorradfahrer und haben am Bike eine GoPro-Videokamera montiert, um besonders schöne Strecken zu filmen“, erzählt eine Leserin. Dabei würden jedoch auch Autos und andere Motorräder mit deren Kennzeichen auf die Speicherkarte gebannt. „Wir verwenden die Videos zwar nur für uns privat, aber das eine oder andere sehr interessante würden wir doch gern auf Plattformen für Motorradliebhaber im Internet veröffentlichen“, berichtet die Bikerin und fragt sich: „Könnten sich da rechtliche Probleme ergeben?“

Mit Bescheid untersagt

„Dashcams“ (Armaturenbrett-Kameras) im Auto sind auch deshalb beliebt, weil die Videoaufzeichnungen bei einem Unfall als Beweismittel verwendet werden könnten. In Österreich ist aber der Betrieb dieser Kameras durch Private grundsätzlich nicht zulässig. Die Datenschutzkommission hat mit einem Bescheid deren Betrieb untersagt. Gleiches wird für die GoPro-Videokameras gelten“, erklärt der einschlägige Experte Stefan Schoeller. Der Rechtsanwalt schränkt jedoch ein, dass es auf den Grund der Aufnahmen ankomme. „Wird die Kamera für eine private Aufnahme z. B. einer interessanten Fahrtstrecke verwendet, handelt es sich um ein Urlaubsvideo und keine systematische Überwachung.

Hohe Verwaltungsstrafen

Aber die Höchstgerichte haben sich mit dieser Frage noch nicht befasst“, so Schoeller, der warnt, dass man mit der Verwendung einer Dashcam zur Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens als Beweismittel im Falle eines Verkehrsunfalles eine Verwaltungsstrafe von bis zu 25.000 Euro riskiere.

Gesichter verpixeln

Wenn die Motorradfreunde ihre Filme ins Internet stellen wollen, rät Schoeller, Nummerntafeln oder unbeteiligte Personen zu schwärzen oder zu verpixeln. Die ausschließlich private Verwendung sei aber sicher zulässig. „Aufgrund der schleichenden aber umso intensiver laufenden Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte gehe ich davon aus, dass die Judikatur hier immer strenger wird“, ist der Rechtsanwalt überzeugt.