In unserem Mehrparteienhaus wird der Lift als Toilette benutzt. Es haben sich schon einige Mieter bei der Verwaltung beschwert, dass im Lift uriniert wird. Der Boden in der Kabine ist schon zerfressen“, wandte sich eine empörte Leserin an den Ombudsmann und klagte ihr Leid: „Bei der Verwaltung stößt man auf taube Ohren und man wird mit der Aussage abgespeist, dass aus Datenschutzgründen keine Überwachungskamera angebracht werden darf!“ Die Betroffene kann sich nicht vorstellen, dass es gar keine Möglichkeit gibt, eine Kamera zur Überwachung zu installieren, damit die Täter identifiziert und zur Verantwortung gezogen werden können: „Immerhin handelt es sich um vorsätzliche Sachbeschädigung!“

Überwachung melden

„Im Wohnungseigentum ist für die Installierung von Videoanlagen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümer nötig. Der Beschluss muss konkret festlegen, wer die Bänder der Videoüberwachung in Verwahrung haben soll, wer diese durchsehen darf, welche Kosten durch die Überwachung entstehen und wie diese zu tragen sind; außerdem muss eine unnötige Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten der überstimmten Eigentümer unterbleiben“, erklärt Lechner.