Wenn man etwas nicht gesehen hat, obwohl man es hätte sehen können, kann das auch ins Auge gehen. Bei der Installation einer Pelletsheizung machte der Installateur unsere Leserin auf ein undichtes Rohr im Heizraum aufmerksam und empfahl zwecks Schadensabdeckung mit der Versicherung Verbindung aufzunehmen. Die Frau übermittelte ihrem „Grawe“-Betreuer per E-Mail einen Kostenvoranschlag und die Fotos, die der Installateur angefertigt hatte. „Nachdem kein Einwand erhoben wurde, beauftragte ich die Reparatur. Die Rechnung über rund 817 Euro überreichte ich meinem Betreuer“, berichtet die Betroffene weiter. Groß war dann allerdings die Überraschung, als die Versicherung nicht den gesamten Betrag bezahlte, sondern nur 350 Euro mit dem für die Kundin kryptischen Zusatz „kausaler Anteil ohne Präjudiz!“

Instandhaltungspflicht

Wie die Versicherte dann erfuhr, war ihr mangelnde Wartung des Rohres angelastet worden. „Mit diesem Argument kann man praktisch jeden Schadensersatz ablehnen“, ärgerte sich die Frau. „Grundsätzlich ist im Rahmen der Leitungswasserversicherung das Risiko des Rohrbruches, auch durch Korrosion, gedeckt. Allerdings sehen die Versicherungsbedingungen als Verpflichtung des Versicherungsnehmers vor, dass er für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Rohre zu sorgen hat“, schickt der Klagenfurter Versicherungsexperte Reinhard Jesenitschnig voraus. Das werde aber nur dort verlangt, wo der Versicherte die Notwendigkeit der Instandhaltung erkennen kann. Dies sei z. B. dann gegeben, wenn Rohre über Putz verlegt sind und augenscheinlich über längere Zeit erkennbar sei, dass die fortschreitende Korrosion letztlich zwangsläufig zu einer Undichtheit des Rohres führen müsse.

Keine Leistungspflicht

„Streng genommen wäre daher für den vorliegenden Schaden aus der Leitungswasser-Versicherung für die Rohrreparatur keine Leistung zu erbringen gewesen“, fügt Jesenitschnig an. „Anhand der übermittelten Fotos ist zu erkennen, dass massive Instandhaltungsrückstände bestanden haben“, erklärte die Versicherung und bezahlte die anfangs erwähnten 350 Euro eben nur „aufgrund der guten Kundenbeziehung“.