Unser Leser verbrachte den Tag, als bei Frohnleiten eine in Bau befindliche Brücke einstürzte, mit Freunden in Graz. „Auf der Heimreise ins Mürztal erfolgte eine Umleitung über die Pyhrnautobahn. Wir mussten einen Umweg von 24 km fahren“, berichtet der Mann, der sich über das Inkasso bei der Mautstation Gleinalm ärgert: „Für die Weiterfahrt wurden uns 8,50 Euro abgenommen. Wir mussten bezahlen, obwohl wir umgeleitet wurden, also nichts dafürkönnen!“ Er habe beschlossen, das Geld zurückzufordern, sei aber abgewiesen worden und fragt sich, wie die genaue Rechtsalge in einem solchen Fall aussieht und: „Gibt es eine Chance, die bezahlte Maut in irgendeiner Form zurückzubekommen?“ Nein, gibt es leider nicht. „Die Umleitung bestand ausschließlich für Schwerfahrzeuge über 7,5 Tonnen, eine Sperre der Abfahrt zur S 35 war nicht eingerichtet. Pkw konnten also die von der Polizei eingerichtete Umleitung durch Frohnleiten nutzen“, erklärt dazu der Pressesprecher der Asfinag (Autobahnen und Schnellstraßen Finanzierungs-AG), Walter Mocnik.

Keine Kulanz möglich

Im konkreten Fall waren die betroffenen Autofahrer aber bereits auf einer vignettenpflichtigen Straße unterwegs. „Eine rechtliche Grundlage zur Geltendmachung dieser Mautkosten könnte nur dann konstruiert werden, wenn nachweisbar die Asfinag die Durchfahrtsmöglichkeit für Pkw so schlecht kommuniziert hätte, dass ihr diesbezüglich ein Verschulden anzulasten wäre“, erklärt der Rechtsanwalt Heimo Hofstätter, der auch ausschließt, dass hier zivilrechtlich z. B. gegen die Baufirma etwas zu holen sei: „Es handelt sich um mittelbare Schäden, die nach der österreichischen Rechtsordnung nicht ersatzfähig sind!“