Wer zuletzt in der Kvarner-Bucht in Kroatien auf Urlaub war und dabei seinen Wagen nicht vorschriftsmäßig abgestellt oder die Parkzeit überschritten oder kein Kleingeld für die Kurzparkzone dabei gehabt hat, ist jetzt mit teuren Geldforderungen konfrontiert. Ein Anwalt aus Slowenien hat in der letzten Zeit offenbar Hunderte Briefe an österreichische und deutsche Urlauber verschickt. Darin fordert der Advokat für angebliche Parkvergehen 140 Euro. Das problematische daran ist die Höhe der Forderung und die Rechtsgrundlage. „Der österreichisch-slowenische Anwalt handelt nicht im Namen der Behörden in Opatija. Er wurde von einer privaten GmbH beauftragt, die ausstehenden Strafzahlungen von falschparkenden Touristen einzutreiben“, ärgert sich der Grazer Lehrer Dan Funk und berichtet weiter: „Bei seinem Brief wird bei Nichtbegleichung der geforderten Summe eine zivilrechtliche Klage wegen Besitzstörung bei einem österreichischen Gericht angedroht. Die staatlichen Organe sind nicht die treibende Kraft hinter diesen Forderungen!“ Denn keine staatliche Stelle würde die ursprüngliche Strafe verzehnfachen können.“ Dieser hohe Betrag sei nur durch die überzogenen Honorarforderungen des Anwalts zu erklären.

Parkraum verpachtet

Der Hintergrund: Einige Städte an der oberen Adria haben ihre Parkraumbewirtschaftung offenbar an Private verpachtet. Diese versuchen nun, mit Volldampf Geld einzutreiben. Während man früher in Opatija für ein Parkvergehen umgerechnet rund 10 Euro bezahlte, werden nun also bis zu 140 verlangt. Auch der ÖAMTC ist mit der Problematik befasst. Eine eigene Juristin ist abgestellt, um die Fälle aufzuarbeiten. „Die Forderungen scheinen tatsächlich überhöht zu sein; der Ton des Anwaltbriefes ist grenzwertig und am Rande einer Drohung“, bestätigt Verena Pronebner vom Autofahrerklub die Kritik Betroffener. Ihr wichtigster Ratschlag: Die Kfz-Lenker sollten unbedingt prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist und der angegebene Ort und Zeitpunkt infrage kommen und Einspruch erheben. Für viele Klubmitglieder seien erhebliche Reduktionen der Forderung erreicht worden. Man sollte das Schreiben zwar nicht ignorieren, erklärt Pronebner, die Behauptung im Anwaltsbrief, dass „negative Folgen bei einem Grenzübertritt nach Kroatien“ zu erwarten wären, gehe aber „ins Leere“!