Sie haben letzte Woche über die Bezahlung während der Feiertage geschrieben. Da ist für mich aber noch etwas offen geblieben. Was genau ist der Unterschied zwischen Feiertagsüberstunde und Feiertagszuschlag?

ANTWORT: Zu dieser speziellen Frage erklärt Manfred Wolf, einschlägiger Experte bei der Gewerkschaft, dass man zwischen dem Feiertagszuschlag und einer Feiertagsüberstunde genau unterscheiden müsse. Während eine Feiertagsüberstunde für die Arbeit außerhalb der üblichen Normalarbeitszeit an einem Feiertag zusteht, werde die normal übliche Arbeitszeit in Form von einem Feiertagszuschlag bezahlt. Daher bekomme etwa eine Verkäuferin, die am Montag immer arbeitet, für Mariä Empfängnis das doppelte Gehalt. Würde die Arbeitnehmerin eigentlich am Montag nicht im Geschäft stehen, arbeite aber am Feiertag, gebe es zum normalen Gehalt 100-prozentige Überstunden. Überstunden im Dezember müssten bis 31. Jänner ausbezahlt werden. Die ersatzfreie Zeit müssen die Arbeitnehmer bis zum Ende des ersten Quartals bekommen. Laut Gewerkschaft arbeiten rund 90 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel, das sind bis zu 230.000 Österreicherinnen und Österreicher am 8. 12., am Heiligen Abend und zu Silvester.