Schimmelbefall in der Wohnung sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen; schwerwiegende gesundheitliche Probleme könnten die Folge sein. „Ich wohne in einer Mietwohnung seit 15 Jahren - Erstbezug, es gab jedes Jahr Schimmelflecken“, berichtete eine Leserin. Vor Kurzem seien diese von einer Firma im Auftrag der Hausverwaltung beseitigt worden. An eine dauerhafte Lösung glaubt die Mieterin aber nicht. In all den Jahren habe sie den Schimmel immer wieder beseitigt, doch im Winter sei er jedes Jahr wieder neu erblüht. Den Hauptgrund für die Misere sieht sie in verzogenen, undichten Türen und Fenstern. Weil diese auch nach oftmaligen Aufforderungen nicht repariert werden, habe sie nun zur Selbsthilfe gegriffen und „im Gegenzug die Garagenmiete nicht überwiesen“!

Ein ernster Schaden

Lechner empfiehlt auf eigene Kosten einen Sachverständigen zu beauftragen, der die Wohnung befundet und die Ursache der Schimmelbildung hoffentlich zweifelsfrei feststellt. „Kommt dabei heraus, dass es sich um einen ernsten Schaden handelt, sollte das Gutachten mit der Aufforderung zur Sanierung an die Hausverwaltung gesendet werden“, rät der Experte. Erst dann empfiehlt er eine allfällige Mietzinsminderung und die Androhung von weiteren rechtlichen Schritten. Grundsätzlich sei dann bei durchs Gesetz geschützten Häusern eine Antragstellung an die Schlichtungsstelle oder das Bezirksgericht möglich.