Im Zuge von Bauarbeiten für eine Gemeindestraße wurden auf meinem Grund zwei Bäume beschädigt. Die Hauptwurzeln wurden direkt am Stammansatz abgetrennt!“, wandte sich Johann M. an den Ombudsmann. Einer der Bäume war eine mehr als hundert Jahre alte Kastanie; der zweite ein Lederapfelbaum, eine wertvolle alte Sorte. Laut dem Sachverständigen sind die Bäume nicht mehr zu retten. Die Versicherung biete ihm eine Entschädigung in Höhe der Abtragungs- und Neupflanzungskosten von circa 6000 Euro. Der ideelle Wert werde nicht berücksichtigt, klagt der Baumbesitzer. „Die Bäume waren ein Entscheidungsgrund für mich, das Grundstück überhaupt als Bauplatz zu wählen. Die Bäume haben für meine Familie (sie wurden von meinem Urgroßvater gepflanzt) und auch für die Nachbarschaft als Ruhe und Kraftplatz einen enormen ideellen Wert. Ich möchte eine entsprechende Entschädigung“, fordert der Mann.

Nicht messbar

Vorausgesetzt, die seitens der Versicherung angebotene Entschädigung umfasse den materiellen Schaden, sei eine weitergehende Entschädigung nicht möglich“, so seine Einschätzung