Für jene, die dem Finanzministerium bei der Vergabe der Spielbankkonzessionen politische Willkür unterstellen, dürfte der am Mittwoch veröffentlichte Rechnungshofbericht Wasser auf die Mühlen sein. Branchenkenner meinten nämlich, dass der niederösterreichische Novomatic-Konzern bei den drei neuen - zwischenzeitlich vom Gericht aufgehobenen - Casinolizenzen für Wien und Niederösterreich aus politischen Gründen zum Zug kommen musste, da die alten Konzessionen bei der teilstaatlichen Casinos-Austria-Gruppe verblieben.

Die bei den neuen Casinolizenzen unterlegenen Casinos Austria hatten Rechtsmittel gegen die Vergabe eingelegt. Jetzt bestätigt sich ihre vor einem Jahr geäußerte Kritik, wonach das BMF Willkür hätte walten lassen, zum Teil: "Der zeitliche Druck in der Endphase führte zu Fehlern (Übertragungs- und Additionsfehler) in den Konzessionsbescheiden, die in Berichtigungsbescheiden richtig gestellt werden mussten", schreibt der Rechnungshof.

Bereits Ausschreibung mangelhaft

Schon die Ausschreibungsunterlagen ließen laut RH einiges zu wünschen übrig, gaben sie doch "kaum Anhaltspunkte dafür, welche Aspekte das BMF als für eine besonders gute Konzessionsausübung charakteristisch erachtete. Insbesondere war nicht erkennbar, welche Art von Einrichtungen und welche konkreten Maßnahmen der Konzessionswerber mit wie vielen Punkten bewertet würden." Wie der "Gesamteindruck" gemessen wurde, blieb ebenfalls im Dunkeln. "Damit kam dem BMF im weiteren Verfahren ein sehr weiter Entscheidungsspielraum zu", konstatieren die staatlichen Prüfer.

Für die einzelnen Subkriterien wurden Punkte vergeben. "Allerdings stellte die Beurteilung der Subkriterien mit Punktedifferenzen von weniger als einem Punkt - bei einer Gesamtpunkteanzahl von 490 bis 840 Punkten - einen Grad der Differenzierung dar, der sachlich nicht nachvollziehbar war."

In allen Einzelkonzessionsverfahren für Wien und Niederösterreich sind die Casinos Austria ihren Konkurrenten Novomatic und einem deutsch-schweizerischen Konsortium, das im Palais Schwarzenberg ein Casino errichten wollte, nur um ein Haar unterlegen: Der Punkteunterschied zwischen erst- und zweitgereihter Konzessionswerberin betrug laut RH weniger als 1 bzw. 2 Prozent der Bewertungspunkte.

Entscheidungsgrundlagen mit Schwächen

"Die Entscheidungsgrundlagen zur Erteilung der Einzelkonzessionen wiesen Schwächen auf, die aufgrund der geringen Unterschiede der Konzessionswerber in der Gesamtpunktebewertung entscheidungsrelevant waren", stellt der Rechnungshof fest. Da wäre etwa der - bereits in der Vergangenheit kritisierte - Punkteabzug für die Casinos Austria wegen deren Konzessionsproblemen in Argentinien: "Das BMF hatte die Frage allfälliger Probleme mit Glücksspielkonzessionen im Ausland in den Konzessionsverfahren allerdings nicht systematisch abgefragt."

Problematisch findet der RH auch die Bewertung der Eigenmittel. "Die Eigenkapitalausstattung der Casinos Austria AG belief sich in den Jahren 2012 und 2013 auf das Sieben- bis Zehnfache der Eigenkapitalausstattung der Admiral (Novomatic); dennoch bewertete das BMF die Casinos Austria AG im Kriterium Eigenmittel geringfügig schlechter als die Admiral." Überhaupt hat das Ministerium bei einigen Subkriterien "unterschiedliche Bewertungen bzw. Bepunktungen von Konzessionswerberinnen" vorgenommen.

Beim Casino-Stadtpaket lagen die Casinos Austria 11 Prozent vor Novomatic, beim Landpaket betrug der Abstand 12 Prozent.

"Hätte man sich sparen können"

Bei der Lotteriekonzession wurde laut RH bereits per Gesetz eine "wesentliche Vorselektion möglicher Bewerber" vorgenommen. Zum einen wurde Lotto, Internetglücksspiel und Video Lotterie Terminals (jene Automaten, die in den WINWIN-Spielhallen der Lotterien/Casinos-Austria-Gruppe stehen) in einer Konzession zusammengefasst, zum anderen wurde das Grundkapitalerfordernis mit 109 Mio. Euro festgelegt. "Die Österreichische Lotterien GmbH erfüllte mit einem Stammkapital von 110 Millionen Euro als einzige der insgesamt vier Konzessionswerberinnen das Pflichtkriterium des Stammkapitals von 109 Millionen Euro", bemerkt der RH.

Den Aufwand für die Schaffung von einer bis drei Pokerkonzessionen, die dann doch nicht kamen, hätte sich das BMF nach Meinung des Rechnungshof gleich ganz sparen sollen.

Kritik am Steuerzuckerl für Casinos Austria

Kritik übte der RH auch am Steuerzuckerl für die Casinos Austria. 2010 wurde nämlich die Spielbankenabgabe von 48 auf 30 Prozent gesenkt, was dem damals Verluste schreibenden Casinos-Austria-Konzern Millionen brachte. Die Gründe für die Absenkung waren laut RH "nicht klar erkennbar", ebenso wenig die Gründe für die Abstufung der Abgabenhöhen bei den einzelnen Glücksspielarten.

So fielen bei klassischen Lotteriespielen mindestens 33,5 Prozent des Einsatzes an, beim Internetglücksspiel 40 Prozent der Jahresbruttospieleinnahmen, bei Casinospielen 30 Prozent und bei VLT-Automaten 25 Prozent. "Dies hatte zur Konsequenz, dass im Bereich der Video-Lotterie-Terminals 20 Prozent der Umsätze und 3 Prozent der Jahresbruttospieleinnahmen erzielt wurden, aber nur rund 2 Prozent der Abgaben anfielen", so der RH. Und weiter: "Es bestand kein stringenter Zusammenhang zwischen Abgabenhöhen und den unterschiedlichen Suchtpotenzialen der Glücksspiele."

Finanzministerium betont Transparenz

Das Finanzministerium kann die harsche Kritik des Rechnungshofs an der Vergabe der Glücksspiellizenzen nicht nachvollziehen, wie es auf APA-Anfrage hieß. Weder habe es an Transparenz gemangelt noch seien Punkte willkürlich vergeben worden. Die Beraterkosten in Höhe von 870.000 Euro rechtfertigt das BMF mit Gebühren, die man von den Konzessionswerbern eingenommen habe.

Das Glücksspielgesetz (GSpG) "normiert die Kosten, die ein Bewerber zu bezahlen hat, wenn er an einer Ausschreibung teilnimmt", so das BMF. Mit diesem Geld seien die Kosten des Verfahrens abzudecken - was auch geschehen sei. Von allen Bewerbern zusammen habe man 2 Mio. Euro an Gebühren eingenommen. Damals, zu Ausschreibungsbeginn im Jahr 2011, habe man im Finanzministerium noch nicht die Expertise für die neue Rechtslage gehabt, darum habe man externe Berater engagiert. Insbesondere die EU-Rechtsaspekte seien neu gewesen.

Zum Thema Transparenz "ist zu sagen, dass wir jeden Schritt mit der Finanzprokuratur abgesprochen haben und diese Vorwürfe nicht nachvollziehen können."

Auch bei der Besetzung des Expertenbeirats, dem es laut Rechnungshof an Fachwissen in den Bereichen Glücksspielmarkt sowie Geldwäsche- und Kriminalitätsprävention gemangelt hat, sei alles rechtskonform zugegangen. "Wir haben sehr erfahrene Mitglieder ausgewählt, die allesamt Expertise haben."

Wie es nun mit den vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gekippten drei neuen Casinolizenzen für Wien und Niederösterreich weitergeht, ist noch offen, da erst der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) am Zug ist.

Kritik musste sich das BMF am Mittwoch auch von den NEOS gefallen lassen. "Es darf nicht sein, dass das BMF weiter nur sich selbst und die eigene Klientel bedient. Das BMF ist den Steuerzahlern verpflichtet", so Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn.