Steuerfahndern einer Sonderkommission ist ein Schlag gegen einen selbst ernannten "Steuerexperten" gelungen: Der Mann hatte für rund 800 Kunden insgesamt 4,6 Millionen Euro an Steuern im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagungen hinterzogen. Der 49-Jährige aus dem Raum Wien wurde auf freiem Fuß angezeigt, sagte Johannes Pasquali, Sprecher des Finanzministeriums.

Der 49-Jährige gab sich als Steuerexperte aus, via Mundpropaganda kamen die Kunden zu ihm. Ihnen war jedoch bewusst, dass bei der Arbeitnehmerveranlagung gesetzeswidrig gehandelt wird. Insgesamt wurden in betrügerischer Absicht bei mindestens 3572 Einkommenssteuerverfahren durch gefälschte Rechnungen und Nachweise ungerechtfertigte Steuerminderungen beziehungsweise Rückzahlungen geltend gemacht. Der 49-Jährige kassierte dafür eine saftige Provision - bis zu 50 Prozent. Den Großteil seiner Kunden hatte der Mann im Raum Wien.

Pendlerpauschale ohne Voraussetzung

Bereits Ende 2014 wurde im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle in zahlreichen Fällen die ungerechtfertigte Geltendmachung von Krankheitskosten, Versicherungszahlungen und Spenden, die tatsächlich nie geleistet wurden, aufgedeckt. Als Nachweis wurden seitens der Steuerpflichtigen gefälschte Belege, die der "Steuerexperte" produzierte, eingereicht. Das ging so weit, dass Rechnungen bestehender Arztpraxen manipuliert wurden - ohne das Wissen der betroffenen Mediziner.

Darüber hinaus wurde fallweise das Pendlerpauschale beantragt, ohne dass hierfür die notwendigen Voraussetzungen erfüllt wurden. Stets wurden über dubiose E-Mail-Adressen gefälschte Arztrechnungen und Versicherungsbestätigungen übermittelt.

Hausdurchsuchungen bereits 2015

Mittels Recherchen und Logfile-Auswertungen der IP-Adressen wurde dem Drahtzieher das Handwerk gelegt. Der Organisator konnte über eine auf ihn registrierte IP-Adresse sowie eine früher bei seiner eigenen Steuernummer hinterlegte E-Mail-Adresse ausgeforscht werden.

Nach einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erfolgten im Juni 2015 Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung. Eine Sonderkommission wurde eingerichtet, von den Fahndern wurden hunderte Antragsteller als Beschuldigte im Finanzstrafverfahren einvernommen und ihre Veranlagungen neu aufgerollt.

Einzelne Abgabepflichtige, mit deren Wissen die gefälschten Daten in der Arbeitnehmerveranlagung beantragt wurden, müssen nun bis zu 20.000 Euro an die Finanz zurückzahlen, obwohl sie von ihrer Steuererstattung die Hälfte an den Steuerexperten gezahlt hatten. Bei größeren Beträgen können noch Finanzstrafen dazu kommen.