Das neue Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSD-BG) hat heute Donnerstag den Sozialausschuss des Nationalrats passiert. Für den Entwurf von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) wurde Grünes Licht gegeben, damit er nächste Woche im Plenum des Nationalrats behandelt werden kann.

Das Gesetz soll sicherstellen, dass von ihren Firmen nach Österreich entsandte Arbeitnehmer zumindest gleich gut entlohnt werden wie in Österreich beschäftigte Menschen. Dazu wird in Umsetzung von EU-Recht die grenzüberschreitende Verfolgung von Firmen, die ihren Mitarbeitern nicht die korrekte Entlohnung bzw. Sozialabgaben zukommen lassen, erleichtert.

Auftraggeber haftet

Neu im Baubereich eingeführt wird eine Auftraggeberhaftung für Lohnansprüche grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer. Damit will man Auftraggeber von Bauaufträgen dazu bewegen, mehr Sorgfalt bei der Auswahl der ausführenden Unternehmen walten zu lassen.

Aus den Erläuterungen zum Gesetzentwurf geht hervor, dass im vergangenen Jahr 133.680 Arbeitnehmer nach Österreich entsendet wurden, um 26 Prozent mehr als im Jahr 2014. Demnach wurden bisher 1.167 Bescheide wegen Unterentlohnung erlassen und Geldstrafen in der Höhe von 11,19 Mio. Euro verhängt.

Sozialminister Stöger wertete es als klares Signal an die Öffentlichkeit und die Wirtschaft, die Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping in einem eigenen Gesetz zu regeln. Lohn- und Sozialdumping hätten in Österreich nichts verloren. Stöger kündigte auch regelmäßige Berichte an die Abgeordneten über die Vollziehung des Gesetzes an.

Krankenkasse kontrolliert

Zufrieden zeigt sich SPÖ-Sozialsprecher und Gewerkschafter Josef Muchitsch. Im Baubereich hafte nun auch der Auftraggeber dafür, das nach österreichischen Vorschriften festgesetzte Mindestentgelt und die Abgaben für grenzüberschreitend entsandte Arbeitnehmer zu bezahlen. Kontrollorgane sind die Gebietskrankenkassen, die Finanzpolizei und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger verwies auf bürokratische Erleichterungen für grenzüberschreitend tätige Konzerne. So sei eine freie Zirkulation von Arbeitnehmern innerhalb eines international tätigen Unternehmens zu bestimmten Zwecken wie beispielsweise Forschung und Entwicklung, Ausbildung oder Projektplanung vorgesehen. Weitere Ausnahmen betreffen Arbeitnehmer mit einem Monats-Bruttobezug über 6.075 Euro sowie kurze konzerninterne Entsendungen.

Birgit Schatz, ArbeitnehmerInnensprecherin der Grünen, reagierte erfreut darauf, dass an der größten Schwachstelle, nämlich der schlechten Ausstattung der Kontrollinstanz Finanzpolizei gearbeitet wurde. Durch den künftig vorzulegenden Kontrollplan und Tätigkeitsbericht zur Ressourcenausstattung erwarte sie sich Verbesserungen.

Zustimmung zum Vorhaben kam neben den Koalitionsparteien auch von den Grünen und vom Team Stronach, die FPÖ zeigte hingegen wenig Vertrauen in die Wirksamkeit der Maßnahmen. Seitens der NEOS äußerte Abgeordneter Gerald Loacker die Befürchtung einer Abschottung des österreichischen Arbeitsmarkts, meldete die Parlamentskorrespondenz in einer Aussendung.