Heute geht der Polit-Finanz-Krimi rund um die Kärntner Landeshaftungen in Höhe von rund elf Milliarden Euro für die frühere Hypo Alpe Adria, nun Heta, weiter. Offiziell ist mittlerweile: Das Rückkaufangebot an die Heta-Gläubiger ist gescheitert. 

Mehr Details brachte eine Pressekonferenz des Finanzministers ans Tageslicht. Gleich zu Beginn stellte Schelling klar: Der Bund sei nun "aus dem Spiel". Am Zug sei jetzt die Finanzmarktaufsicht. "Alles was der Bund gemacht hat, hat er gemacht". Viele Gläubiger hätten Schellings Angebot aufgrund einer Lock-up-Vereinbarung "nicht zustimmen können", auch wenn sie gewollt hätten.

"Gehe nicht von Kärntens Insolvenz aus" 

Die Finanzierung des südlichsten Bundeslandes, so Schelling weiter, über die Bundesfinanzierungsagentur sei gesichert. Die Republik Österreich bereite sich auch nicht auf eine Insolvenz Kärntens vor. Und es werde auch kein neues Rückkaufangebot geben. Hans Jörg Schelling: "Ich gehe nicht von einer Insolvenz Kärntens aus, da es kein Insolvenzrecht für Länder gibt."

Schelling rechnet mit gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die erste Phase der Gerichtsverfahren werde "vier, fünf Jahre dauern" und eine zweite Phase wohl nochmals so lange, sagte der Finanzminister. 

Ab 15 Uhr: Regierungssitzung in Kärnten

Wie der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds K-AF in einer Aussendung zuvor bekannt gab, wurde keine ausreichende Zustimmung erreicht. Das Angebot ist somit erloschen. Eine Bekanntmachung gemäß Paragraf 2 Finanzstabilitätsgesetz erfolgt nicht.

In Kärnten steht um 15 Uhr auch noch eine Sondersitzung der Landesregierung an, nach der gegen 16 Uhr eine Pressekonferenz in Klagenfurt stattfinden soll. Von dieser berichtet die Kleine Zeitunglive ab 16 Uhr.

Das Land Kärnten und die Gläubiger signalisierten zuletzt Verhandlungsbereitschaft, stellten sich aber auch auf etwaige jahrelange Rechtsstreitigkeiten ein. Finanzminister Schelling sagte zuletzt, nach dem Scheitern des Angebots passiere einmal gar nichts, bis die Finanzmarktaufsicht (FMA) einen behördlichen Schuldenschnitt verhängen wird, der weit schmerzlicher ausfallen werde, als im Angebot des Landes Kärnten an die Gläubiger.

Auf Schuldenschnitt folgen Klagen

Kommt es zum Schuldenschnitt und endet das Heta-Zahlungsmoratorium, dann ist rasch mit zahlreichen Klagen gegen das südlichste Bundesland zu rechnen. Das Land selbst wird dann nicht nur die Forderungen bestreiten, sondern auch die Gültigkeit seiner Landeshaftungen gerichtlich prüfen lassen. Die Gläubiger hingegen wollen den Präzedenzfall nicht zulassen, dass eine Gebietskörperschaft nicht zu ihren Haftungen steht.